Karlsruhe (dpa) - Seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt Gerichte die Frage: Durfte der Musikproduzent Moses Pelham ohne zu fragen einen fremden Rhythmus verarbeiten? Am Donnerstag verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bereits zum dritten Mal ein Urteil. Ob der Streit damit ein für alle Mal geklärt ist, ist offen.
Die Original-Sequenz stammt aus einem Titel der Elektropop-Pioniere Kraftwerk, «Metall auf Metall» von 1977. Pelham hatte den Beat 1997 leicht verlangsamt in Endlosschleife unter den Song «Nur mir» mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Diese Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Sie ist in Rap und Hip-Hop gängig.
Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter wirft Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vor und hat ihn verklagt. Das Verfahren wird in der Musikbranche seit langem mit Spannung verfolgt, weil es sehr grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft. Es gibt dazu auch schon Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Seit 2002 ist das Urheberrecht in der Europäischen Union vereinheitlicht. Für die Zeit danach hatte der EuGH auf Anfrage des BGH entschieden, dass eine fremde Tonsequenz nur dann ohne Erlaubnis verwendet werden darf, wenn sie für den Hörer in dem neuen Werk nicht mehr wiedererkennbar ist. Die obersten Zivilrichter des BGH müssen jetzt entscheiden, ob das auf den Setlur-Song zutrifft.
Unklar ist, ob mit dem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen wird. Das Verfassungsgericht hatte 2016 auch das neueste Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben. Das könnte es nötig machen, das OLG noch einmal mit dem Fall zu befassen.