Für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften galt in Europa bislang der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, für die digitalen Ausgaben aber nicht. Die EU-Finanzminister haben nun den Weg für Änderungen freigemacht. Deutschland will zügig handeln.
Digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher können in Europa in Zukunft niedriger besteuert und damit günstiger werden. Die EU-Finanzminister verständigten sich am Dienstag in Luxemburg darauf, einen entsprechenden Vorstoß der EU-Kommission anzunehmen.
Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den Staaten künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch etwa für E-Books und E-Paper anwenden.
Bislang gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von 5 Prozent anwenden. In Deutschland werden für E-Books 19 Prozent und für Printprodukte 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Verleger hatten seit geraumer Zeit darauf gedrungen, dies anzugleichen.
Die EU-Staaten können künftig zwischen den Standardsätzen und ermäßigten Steuersätzen wählen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, die Mehrwertsteuer für elektronische Produkte rasch senken zu wollen. „Die Digitalisierung schreitet voran und es wird Zeit, dass unser Steuerrecht Schritt hält mit dem Wandel“, sagte Scholz. Damit sei der Weg frei für die steuerliche Gleichbehandlung digitaler Medien. „Als Bundesfinanzminister werde ich mich zügig daran machen, für Deutschland den Mehrwertsteuersatz auf E-Books und E-Paper auf 7 Prozent zu senken. Wir brauchen verlässliche und gut recherchierte Informationen heute dringender denn je – egal ob in gedruckter Form oder elektronisch.“
Ob Nutzer damit künftig weniger für Online-Medieninhalte zahlen werden, bleibt abzuwarten. Es hängt davon ab, ob die Anbieter die Einsparungen an ihre Kunden weitergeben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) freuten sich über die Einigung des EU-Finanzministerrates: „Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften“, erklärte ein Sprecher der beiden Verbände. Die Neuregelung werde die vielfältigen digitalen Presseangebote unterstützen und weitere Innovationen anregen.
Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte den Beschluss: „Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei.
Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung“, sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Bücher seien Kulturgüter und deckten das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital. Die Entscheidung könne der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen.