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EU will Leistungsschutz für Tonaufnahmen länger schützen

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Wie 3sat Kulturzeit berichtet, soll das Urheberrecht (Leistungsschutz) von europäischen Musikern künftig 20 Jahre länger als bisher geschützt werden. Die Schutzfristen verlängern sich demnach von 50 auf 70 Jahre nach Erscheinen eines Tonträgers. Darauf hätten sich die zuständigen EU-Botschafter am 7. September 2011 in Brüssel geeinigt. Formell müsse der Beschluss jedoch noch am 12. September 2011 bei einem Treffen von EU-Ministern bestätigt werden.

Die Verlängerung greifte nach Angaben eines Diplomaten auch rückwirkend - und könne damit auch Stars wie den Beatles und deren Erben mehr Einnahmen bescheren. Eine Gemeinfreiheit der Fab Four könnte damit verhindert werden. Die EU-Kommission hatte 2008 ursprünglich gefordert, die Schutzfrist auf 95 Jahre zu verlängern. Das Europaparlament hatte später einer Verlängerung auf 70 Jahre zugestimmt. Protest unter den Mitgliedsstaaten - unter anderem von Dänemark - hatte die Erweiterung aber über Jahre verhindert.

Die Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen ist auch in der Branche umstritten. Das Fachportal iRights.info kritisierte, die Verlängerung begünstige weniger die Künstler, sondern vielmehr die Musikindustrie. Die meisten Künstler gingen leer aus, da sie ihre Rechte in der Regel an die Plattenfirmen oder Produzenten abträten. Nach der Einigung der EU-Botschafter sollen aber auch Künstler, die ihre Rechte abgetreten haben, ab dem 50. Jahr 20 Prozent der Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Tonträger bekommen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Verlängerung noch in nationales Recht umsetzen. Für die Komponisten gilt sie nicht, sondern nun für die ausübenden Künstler.

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