Kassel - Die umstrittenen urheberrechtlichen Gebühren für Liederkopien sind jetzt für die Kindergärten geregelt: Die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition hat mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband einen Gesamtvertrag über das Fotokopieren von Noten in Kindergärten und vorschulischen Einrichtungen geschlossen. Das teilte die Organisation zum Schutz von Urheberrechten am Montag in Kassel mit.
Für die Gebührenforderung war die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in München öffentlich heftig kritisiert worden. Die GEMA hatte jedoch nur im Auftrag der von ihr unabhängigen VG Musikedition rund 36.000 Kindergärten angeschrieben und zur Zahlung für Lieder- und Notenkopien aufgefordert.
Der nun geschlossene Gesamtvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Damit erhalten die mehr als 4.000 Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die jeweils gültigen Tarife. Diese Konditionen gelten nach Angaben des VG-Geschäftsführers Christian Krauß auch für die kirchlichen und kommunalen Kindergärten.
Die VG Musikedition erklärte, grundsätzlich bestehe nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kopierverbot für geschützte Werke der Musik. Es gibt nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel für Archivkopien), die im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung von Fotokopien in Kindergärten allerdings keine Rolle spielten.
Früher habe es für Kindergärten keine Möglichkeit gegeben, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen. «Es mussten in der Regel grundsätzlich komplette Liederbücher käuflich erworben werden, aus denen nicht kopiert werden darf», hieß es weiter. Die VG Musikedition biete nun die Möglichkeit, Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung, den vorschulischen Unterricht, Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe kopieren zu können. Dies erleichtere die musikalische Arbeit in Kindergärten und stellt gleichzeitig eine signifikante Kostenersparnis dar.
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