Die Bundesregierung hat sich jüngst im Europäischen Rat für gesetzliche Klarstellungen der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen ausgesprochen. Das sei dringend erforderlich, um die Kultur- und Kreativwirtschaft angemessen an den Erlösen zu beteiligen, die mit ihren Inhalten von Online-Plattformen erzielt werden. Die wesentlichen Forderungen der Bundesregierung zum neuen europäischen Urheberrechtsrahmen überzeugen in weiten Teilen.
GEMA, Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) begrüßen anlässlich der Wahl der Bundeskanzlerin am heutigen Tag, dass die Bundesregierung nun endlich Position zum EU-Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)593 final) bezogen hat. Trotzdem bleiben einige Fragen offen. So unterstreiche die Bundesregierung zwar die Lizenzpflicht aktiver bzw. qualifizierter Plattformen. Es werde jedoch nicht ausgeführt, wie diese konkret von nicht-qualifizierten Plattformen abzugrenzen sind. Auch an dieser Stelle gilt es, im Sinne des ursprünglichen Vorschlags der Kommission noch Klarstellungen herbei zu führen.
Die nicht nur von der Musikbranche beanstandete Rechtslage ermöglicht es User-Uploaded-Content-Plattformen, eine Lizenzpflicht für die genutzten Inhalte abzustreiten, indem sie sich als bloße Infrastrukturanbieter darstellen. Diese Thematik wird seit Jahren unter dem Stichwort Value Gap bzw. Transfer of Value diskutiert.
Eine aktuelle Untersuchung von IFPI zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Demnach findet derzeit allein in Deutschland fast die Hälfte des Musik-Streamings über Video-Streaming-Dienste wie YouTube statt. Diese Nutzung trägt mangels Lizenzzahlungen für Musiknutzung jedoch nur 1,9 Prozent zum Branchenumsatz der Musikindustrie bei – demgegenüber stehen 34,6 Prozent durch die Audio-Streaming-Dienste, die reguläre Lizenzen erwerben.
Der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Florian Drücke: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung nach einer langen Zeit der Stille bei diesem für die Branche zentralen Thema nun Stellung bezogen hat und unmissverständlich klarstellt, dass der Value Gap geschlossen werden muss. Jetzt gilt es die Vorschläge mit der guten Vorarbeit der Kommission zu vereinen, um dann auf europäischer Ebene im Sinne aller Beteiligten Klarheit zu schaffen.“
Die Vorstandsvorsitzende des VUT, Désirée Vach: „Endlich bezieht die Bundesregierung Stellung, denn die Chance, den Value Gap zu schließen, ist jetzt da und sollte genutzt werden. Die Bundesregierung stellt sich mit ihrer Stellungnahme an die Seite der Künstlerinnen, Künstler und ihrer Partner, den Musikunternehmen. Das ist ein wichtiges Signal für den weiteren Verlauf auf europäischer Ebene.“
Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker: „Von der Position der Bundesregierung geht ein wichtiges Signal für mehr Fairness im Internet aus – eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Europäischen Rat. Die EU-weite Klarstellung der Verantwortung von Online-Plattformen darf jetzt nicht länger aufgeschoben werden.“
- Pressemitteilung des Bundesverbandes Musikindustrie vom 14.3.2018