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Blick in die Hauptversammlung der GEMA. Foto: Hufner
Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin vor Jahren. Foto: Hufner
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GEMA schließt Geschäftsjahr 2019 erfolgreich ab

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Die GEMA konnte 2019 erneut an die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre anknüpfen: Ihre Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 50,2 Mio. EUR auf 1.069,4 Mio. EUR, dies entspricht einer Zunahme um fast fünf Prozent.

Die GEMA blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Insgesamt erzielte die Verwertungsgesellschaft Erträge in Höhe von 1.069,4 Mio. EUR (2018: 1.019,2 Mio. EUR) und konnte damit die positive Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen. Davon werden 905,6 Mio. EUR an die Mitglieder sowie Rechteinhaber in aller Welt ausgeschüttet. Den Erträgen stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 163,7 Mio. EUR (2018: 159,7 Mio. EUR) gegenüber. Der Kostensatz betrug 15,3 Prozent (2018: 15,7 Prozent) und lag damit noch unter dem geplanten Niveau.

Den größten Beitrag zum Geschäftsergebnis leisteten erneut die Erträge aus Musikveranstaltungen, die aufgrund eines starken Konzertjahres 2019 weiter zulegten. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen wird das sehr gute Geschäftsjahr 2019 der GEMA zum ‚Krisen-Airbag‘ für unsere Mitglieder. Für viele von ihnen sind die regulären Ausschüttungen zum 1. April und 1 Juni 2020 insbesondere in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase eine notwendige finanzielle Unterstützung, wenn nicht gar existenzsichernd“, sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Der Anstieg bei den Gesamterträgen resultiert wie schon im Vorjahr im Wesentlichen aus dem Online-Bereich, wo die Erträge um über 72 Prozent auf 181,9 Mio. EUR zulegten. Besonders positiv wirkten sich dabei neue Vertragsabschlüsse mit Internet- und Streamingdiensten aus. Dagegen gingen in den Bereichen Vervielfältigung sowie Vergütungsansprüche die Einnahmen zurück.

„Der hartnäckige Einsatz der GEMA für eine faire Vergütung von Musikurhebern im Internet trägt Früchte. Das Inkasso aus Internet- und Streamingdiensten ist mittlerweile zu einer bedeutenden Einnahmequelle für Musikurheber geworden. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber in Deutschland nun die 2019 von der EU beschlossene Reform des Urheberrechts in deutsches Recht überführt. Komponisten und Textdichter brauchen mehr denn je ein verlässliches rechtliches Fundament, damit sie in vollem Umfang an der digitalen Wertschöpfung ihrer Werke partizipieren können“, betont Dr. Harald Heker.

Die wichtigsten Ertragsbereiche der GEMA im Überblick

Außendienst (Öffentliche Wiedergabe und Aufführung von Musik): Die Einnahmen aus der öffentlichen Wiedergabe von Musik stellten 2019 erneut den stärksten Ertragssektor dar. 2019 konnte der Außendienst die Erträge um 4,9 Prozent auf 407,4 Mio. EUR (2018: 388,5 Mio. EUR) steigern. Dies ist insbesondere auf ein starkes Konzertjahr 2019 zurückzuführen.

Rundfunk und Fernsehen: Die Erträge aus der Musiknutzung im Fernsehen und im Hörfunk gingen im vergangenen Geschäftsjahr leicht zurück, um 2,2 Prozent auf 295,2 Mio. EUR (2018: 301,8 Mio. EUR). Ursache hierfür sind sinkende Werbeeinnahmen der privaten Fernsehsender.

Online: Die Marktentwicklung weg vom Download hin zum Streaming prägt die Ertragsstruktur im Online-Bereich. Das starke Wachstum um 72,4 Prozent auf 181,9 Mio. EUR (2018: 105,5 Mio. EUR) resultiert unter anderem aus einem Vertragsabschluss für den Bereich Subscription Video on Demand.

Tonträger: Entsprechend der generellen Marktentwicklung im Tonträgerbereich setzt sich der Be- deutungsverlust physischer Tonträger wie CDs auch 2019 fort, stabilisiert sich dabei aber leicht. Vinyl verzeichnet nach einer kurzen Atempause wieder Zuwächse. Mit 61,1 Mio. Euro (2018: 81,0 Mio. EUR) sind die Erträge im Bereich der Vervielfältigung um fast 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken.


Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von aktuell rund 78.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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