Katholische Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA anmelden. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben sich auf eine Pauschalregelung verständigt, mit der die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Musik abgegolten ist.
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben sich auf die Fortführung des Pauschalvertrags für Konzert- und Gemeindeveranstaltungen geeinigt. Er regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Musik bei Konzerten und Aufführungen von Pfarreien, Gemeinden oder anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Inhaltlich tritt damit die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft, jedoch zu angepassten Konditionen.
Für katholische Gemeinden und Einrichtungen bedeutet die Einigung eine erhebliche Erleichterung. Sie brauchen die Nutzung von Musik bei ihren Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA zu lizenzieren. Durch den Konzert- und Gemeindevertrag ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken stattdessen wieder pauschal abgedeckt. Wie in der Vergangenheit müssen die Gemeinden lediglich die Konzerte melden und bei Livemusik eine Liste der gespielten Werke einreichen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.
„Wir freuen uns sehr über die Einigung. Sie erleichtert und stärkt das kulturelle Leben in den Kirchengemeinden und stellt gleichzeitig sicher, dass Komponisten und Textdichter eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Denn entgegen manchem Vorurteil kommen bei kirchlichen Veranstaltungen auch viele zeitgenössische Werke zur Aufführung, für die selbstverständlich die Urheberrechte gelten“, sagt GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller.
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA hatten sich im vergangenen Jahr zunächst nicht auf eine Anpassung der Jahrespauschale einigen können. Daher sah sich die GEMA gezwungen, den Vertrag mit dem VDD zum Jahresende 2017 zu kündigen. Seither mussten die katholischen Gemeinden die GEMA-Lizenzvergütung aus eigener Kasse bezahlen. Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen waren davon ausgenommen.
„Leider ist es durch die Auseinandersetzung in manchen Gemeinden zu Irritationen und zusätzlichen Belastungen gekommen. Mit der jetzigen Einigung haben wir ein Verfahren gefunden, das für beide Seiten die beste und einfachste Lösung darstellt“, erklärt Georg Oeller.
Durch die Nutzungspauschale sind nunmehr wieder fast alle Veranstaltungen der Kirchengemeinden seit dem 1. Januar 2018 abgedeckt. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert und gegebenenfalls zurückerstattet.
- Siehe dazu auch den Nachschlag: „Requiem auf die GEMA-Pauschale?“ von Juan Martin Koch aus der nmz 2018/04