Der Ticketverkäufer Eventim darf für selbstausgedruckte Tickets pauschal keine 2,50 Euro Servicegebühr verlangen. Das entschied jetzt das Landgericht Bremen, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Gleichzeitig erklärte das Gericht auch den 29,90 Euro teuren Premiumversand des Ticketverkäufers für unzulässig.
Eventim kündigte an, gegen die Entscheidung des Landgerichts vorzugehen. „Wir halten das Urteil für grob falsch und werden dagegen in Berufung gehen“, erklärte ein Unternehmenssprecher in Bremen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Gebühr geklagt. Wenn Kunden die Tickets nach dem Kauf im Internet an ihrem Computer ausdruckten, entstünden dem Verkäufer keine Material- oder Portokosten, begründeten die Verbraucherschützer. Das sah auch das Landgericht so und gab dem Kläger in einem jetzt veröffentlichten Urteil recht. Es ist noch nicht rechtskräftig.