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Schwerer Schlag jetzt auch gegen Musikverlage. Foto: Hufner
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Gerichtsurteil: GEMA darf keine Einnahmen an Musikverlage ausschütten

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Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der GEMA gab das Gericht am Montag dem Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht. Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die GEMA rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag.

Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der GEMA-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte.

Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Die GEMA wollte sich auf Anfrage erst zu der Gerichtsentscheidung äußern, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Die Piratenpartei, die die Klage unterstützt hatte, erklärte, das Urteil habe wesentliche Konsequenzen für die Zukunft und die Struktur der GEMA in Fragen der Transparenz und der fairen Verteilung.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage.

NACHTRAG

Stellungnahme der Piratenpartei zum Urteil, Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.« [Quelle]

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