München - Müssen Eltern dafür geradestehen, wenn ihre Kinder illegal Musik im Internet zur Verfügung stellen? Vor dem Oberlandesgericht München geht es am Donnerstag (11.00 Uhr) um eine Forderung des Labels Universal Music. Das Label fordert einen «angemessenen Wertersatz» von mindestens 2500 Euro sowie knapp 1400 Euro Kostenersatz von einem Ehepaar, von dessen Internetanschluss ein Album des R&B-Stars Rihanna heruntergeladen worden war.
Die Eheleute verweisen darauf, dass ihre drei Kinder Zugriff auf den Anschluss gehabt und auch das Passwort gekannt hätten. Ihnen sei zuvor klargemacht worden, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürften. Das Münchner Landgericht hatte der Klage in erster Instanz weitgehend stattgegeben: Die Eltern seien Inhaber des Anschlusses und deshalb als Verantwortliche anzusehen.
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Prozess um illegalen Musik-Tausch im Internet - Eltern vor Gericht
München (dpa/lby) - Müssen Eltern dafür haften, wenn ihre Kinder illegal Musik im Internet zur Verfügung stellen? Über diese Frage hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München verhandelt. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet werden.
Im aktuellen Fall geht es um das Album «Loud» der Pop-Sängerin Rihanna. Am 2. Januar 2011 wurde es vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars aus bei einer Tauschbörse angeboten. Die Eheleute machen geltend, dass ihre drei bereits volljährigen Kinder Zugriff auf den Anschluss hatten und auch das Passwort kannten. Ihnen sei zuvor klargemacht worden, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürften. Am fraglichen Tag habe eines der Kinder - dessen Name nicht genannt wurde - das Verbot umgangen.
Die alleinigen Verwertungsrechte des Musikalbums hat die Universal Music. Die Gesellschaft verklagte die Eltern als Inhaber des Anschlusses auf 2500 Euro Schadenersatz sowie auf Erstattung der Anwaltskosten und bekam vom Münchner Landgericht recht: Die «Täterschaft» der Eheleute sei zu vermuten, und sie hätten diese Vermutung nicht erschüttert. Wegen der Zeugnisverweigerung der Kinder war eine Beweiserhebung nicht möglich.
Im Berufungsprozess geht es um die Frage, ob der Hinweis der Eltern auf eines ihrer Kinder hier ausreicht. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein äußerte Zweifel, ob die Eheleute ihrer Darlegungspflicht nachgekommen sind. Das Paar müsse nachweisen, dass es nicht dafür verantwortlich war, dass der Song zum Download ins Netz gelangte. Die entscheidende Frage sei, ob Eltern ihre Kinder «ans Messer liefern müssen». Das müssten sie zwar nicht, sagte der Kläger-Anwalt, aber dann falle die Verantwortlichkeit wieder auf sie zurück.