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Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

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Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

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Karlsruhe - Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte. «Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden», sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.

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