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Kinobetreiber klagen gegen Filmförderabgabe

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Leipzig (ddp). Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute (10.00 Uhr) über die Filmförderabgabe für die deutschen Kinos. Geklagt haben neun Kinobetreiber unter anderem aus München und Berlin. Ihrer Ansicht nach ist die seit 1968 geltende Filmförderabgabe des Bundes von rund 17 Millionen Euro pro Jahr verfassungswidrig, da wegen der Zuständigkeit der Länder für Kulturpolitik der Bund hier gar keine Gesetzgebungskompetenz habe.

Ferner beanstanden die Kinobetreiber, dass sie per Gesetz zu der Abgabe gezwungen werden, das Fernsehen und die Videowirtschaft hingegen ohne sachlichen Grund lediglich freiwillig zahlten. Das Gericht will noch heute ein Urteil verkünden.