Am 17. Juli endete die Mitzeichnungsfrist der GEMA-Petition mit einem Rekordergebnis: 106.575 Mitzeichner haben die von Beschwerdeführerin Monika Bestle, Geschäftsführerin der Sonthofener Kulturwerkstatt, eingereichte Petition unterstützt. Das ist die dritthöchste Zahl, die seit Oktober 2008 bei den über 500 im Internet veröffentlichten Petitionen erreicht wurde. Noch bemerkenswerter als die hohe Zahl an Mitzeichnern ist aber die Tatsache, dass sich der Klageschrift eine Vielzahl von GEMA-Mitgliedern angeschlossen hat. Woran liegt das?
Die GEMA-Führung spricht zwar von demokratischen Strukturen, doch die meisten Mitglieder haben de Facto kein Mitspracherecht. Von den insgesamt 63.752 Mitgliedern gehören 60.501 zu den angeschlossenen und außerordentlichen Mitgliedern. Sie können nicht unmittelbar an Satzungsänderungen, Änderungen des Verteilungsplans oder bei der Wahl des Aufsichtsrats mitwirken. Ihnen wird aber die Wahl von 34 Delegierten zugestanden, die ihre Interessen in der jährlichen Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder vertreten. 3.251 Mitglieder der GEMA haben als ordentliche Mitglieder ein direktes Mitspracherecht. Die Delegierten sind den ordentlichen Mitgliedern zahlenmäßig derart unterlegen, dass sie kaum die Interessen der von ihnen vertretenen Mitglieder-gruppen durchsetzen können.
Das ist von der GEMA nicht gewünscht: „Die ordentlichen Mitglieder, die den Großteil des wirtschaftlich relevanten Repertoires in die GEMA einbringen, sollen bei der Entscheidungsbildung nicht durch die Vielzahl der außerordentlichen oder angeschlossenen Mitglieder dominiert werden“, heißt es in einer Stellungnahme zum Schlussbericht der Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“.
Warum allerdings auch ordentliche Mitglieder trotz ihres direkten Mitspracherechts die Petition unterzeichnet haben, scheint erst einmal unverständlich. Die GEMA-Führung spricht von Instrumentalisierung durch Konzertveranstalter. Ordentliches GEMA-Mitglied Hans Brunckhorst sieht das anders: „Die sind alle unzufrieden mit dem Verein und darüber, dass Verteilungspläne willkürlich zu Lasten einiger Mitglieder geändert werden. Da braucht uns keiner zu instrumentalisieren!“ Komponist und Verleger Chris Kramer befürwortet sogar ein dem Ertrag angemessenes Mitspracherecht für alle Mitglieder, obgleich er damit als ordentliches Mitglied sein eigenes Stimmrecht beschneiden würde. Ihm geht es um die Grundrechte der Urheber, die er bei der GEMA auf nicht hinnehmbare Weise eingeschränkt sieht. Da werde zum Beispiel die Unschuldsvermutung, nach der jemandem erst einmal die Schuld bewiesen werden muss, ehe er bestraft wird, umgedreht. „Sobald der Verdacht besteht, dass ein Bezugsberechtigter Schmu gemacht hat, muss der seine Unschuld beweisen. Bis dahin können 100 Prozent der Ausschüttung zurückbehalten werden“, klagt Kramer.
Das größte Problem bei aller Kritik ist: Nichts ist kontrollierbar. Zahlen und Studien werden vorgelegt, die nicht nachgeprüft und deren Wahrheitsgehalt angezweifelt werden. Die GEMA sei zu einem Staat im Staat verkommen.
Gefordert wird deshalb eine stärkere staatliche Aufsicht entsprechend der Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Gegen eine stärkere Aufsicht sei auch nichts einzuwenden, erklärte Heker, davon profitiere die GEMA nur. „Wir haben nichts zu verbergen!“ Dass sie tatsächlich umgesetzt wird, damit muss er aber vorerst nicht rechnen. So hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dafür ausgesprochen, bei der Aufsicht alles so zu belassen, wie es ist. Während der Mitgliederversammlung freiwillig die Türen zum Beispiel für die Presse zu öffnen, dazu ist die GEMA-Führung nicht bereit. Und so müssen sich Journalisten ihren eigenen Reim aus den widersprüchlichen Geschichten, Behauptungen und Gegenbehauptungen machen.
Widersprüchlich sind auch die Argumente zum Thema Verteilungsgerechtigkeit. „Der Vorwurf, die GEMA würde ungerecht verteilen, ist nicht richtig!“, erklärte Heker auf der Petitions-Pressekonferenz. Sie verteile eben nicht von unten nach oben, das sei nachweislich nicht der Fall. „Es findet tatsächlich eine Umverteilung von oben nach unten statt!“ Nähere Erklärungen, warum es „nachweislich“ und „tatsächlich“ so sein soll, gab er nicht.
Einige Mitglieder behaupten dagegen, es werde von unten nach oben verteilt. Von einigen, die oben sind, nämlich die ordentlichen Mitglieder, wird dies sogar bestätigt. Im aktuellen „Musiker Magazin“ des Deutschen Rock und Pop Musikerverbandes wird vorgerechnet, wie diese Umverteilung funktioniert. Veranstalter zahlen eine Lizenzgebühr und nur ein Bruchteil davon landet bei den entsprechenden Rechteinhabern. Die Berechnung stimmt, doch es gibt Gegenbeispiele, die ebenso richtig sind. Zu welcher Lösung man kommt, hängt von den verwendeten Beispielen ab.
„Wir, das sind die Kreativen“, sagt die GEMA. Doch wer „Wir“ wirklich sind, lässt sich bezogen auf das Mitspracherecht auch anders deuten. Danach könnte das auch für den Kreis ordentlicher Mitglieder stehen, der an den Vereinsstrukturen direkt mitwirken kann. Viele der übrigen Mitglieder – laut GEMA-Satzung keine Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne – scheinen dagegen misstrauisch gegenüber einer Führung geworden zu sein, die für sie hinter einem undurchdringlichen Dickicht an Regeln unerreichbar geworden ist. Ihr Vertrauen zurückzugewinnen, wird eine für die GEMA-Führung zentrale Aufgabe sein. Dabei werden Worte wie „Die Klagen unserer Mitglieder müssen wir sehr ernst nehmen“, nicht ausreichen.
Eine ausführliche Version des Artikels ist unter www.nmz.de nachzulesen.