München/Hamburg - Mit einer Klage gegen das Land Hamburg und die Elbphilharmonie will der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) gegen seiner Ansicht nach unlauteren Wettbewerb und Dumpingpreise vorgehen.
Ein entsprechender Schriftsatz sei bereits am Montag beim Hamburger Landgericht eingereicht worden, teilte eine Sprecherin des VDKD am Donnerstag mit. Nach Ansicht des Verbandes versucht die Stadt, durch «massive öffentliche Subventionierung» den Wettbewerb so zu beeinflussen, dass private Konzertveranstalter aus dem Markt gedrängt werden. «In Hamburg liegt aufgrund der Faktenlage ein sehr eindeutiger Fall eines unzulässigen Verdrängungswettbewerbs mit Subventionen bis zu 6,5 Millionen Euro pro Jahr allein für den Konzertbetrieb der Elbphilharmonie vor», sagte der Prozessbevollmächtigte und VDKD-Justitiar, Johannes Kreile.
Mit diesen Mitteln würden unter anderem über einen längeren Zeitraum Konzerte mit renommierten Dirigenten, Orchestern und Ensembles zu Preisen angeboten, die weit unter den tatsächlichen Kosten lägen. Private Konzertveranstalter, die auf Kostendeckung angewiesen seien, könnten da nicht mithalten. Hamburg und die HamburgMusik gGmbH («Elbphilharmonie Konzerte») bieten laut Vorwurf des VDKD vergleichbare Konzerte bis zu 50 Prozent unter den Marktpreisen an.
Trotz dieses niedrigen Niveaus würden jedoch keine neuen Schichten für den Konzertbesuch erschlossen, und auch Schüler und Studenten profitierten davon nicht, sagte Kreile.
Der VDKD vertritt nach eigenen Angaben mehr als 200 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen, die jährlich rund zwei Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von 42 Millionen Besuchern ansprechen.