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Kunsthalle Bremen darf vorerst nicht mit Umbau beginnen

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Bremen (ddp-nrd). Die Kunsthalle Bremen darf vorerst nicht mit ihrem geplanten 30-Millionen-Euro-Umbau beginnen. Das Landgericht Bremen lehnte am Donnerstag einen Eilantrag des Kunstvereins gegen den Betreiber eines im Gebäude befindlichen Cafés als unzulässig ab.

Der Gastwirt weigert sich, mit seiner Gaststätte aus einem zum Abriss freigegebenen Nebenbau in einen anderen Gebäudeteil umzuziehen. Mit dem Eilantrag wollte der Kunstverein den Gastronomen zur Duldung einzelner Baumaßnahmen und zur Räumung des bisherigen Cafés zum 31. März 2009 verurteilen lassen, wie das Landgericht mitteilte.

Das Bauvorhaben sollte nach Gerichtsangaben ursprünglich am 2. Januar beginnen. Der Streit zwischen dem Kunstverein und dem Gastronomen schwelt bereits seit längerem. Ausführliche Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Gastwirt lehnt den Umzug ab, da er seine Existenz gefährdet sieht. Er fordert eine Entschädigung von knapp einer Million Euro. Der Kunstverein will nur rund ein Drittel der Summe zahlen.

Eine Sprecherin der Kunsthalle kündigte an, man werde in die nächste gerichtliche Instanz gehen. Eine Verzögerung des Baus gebe es vorerst nicht, da zurzeit das Gebäude noch ausgeräumt werde.

Das Landgericht begründete die Ablehnung des Eilantrags mit einem Formfehler. Es halte den Antrag aber auch für unbegründet. Der Kunstverein habe auf der Basis des mit dem Gastronomen abgeschlossenen Pachtvertrags keinen Anspruch auf einen Umzug des Cafés in neue Räume. Eine Kündigung habe der Kunstverein nicht ausgesprochen. Die Kunsthalle Bremen hatte am 8. Dezember 2008 wegen des geplanten Umbaus für rund zwei Jahre ihre Tore geschlossen.

 

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