Ungemach an der Orchesterfront. Nicht nur, dass in vergangenen und kommenden Orchesterfusionen die Orchesterlandschaft ordentlich durchgerüttelt wird, auch im „normalen“ Tarifleben geht es nicht gerade heiter zu. Eigentlich war man sich zwischen Deutschem Bühnenverein und Deutscher Orchestervereinigung schon zusammengekommen. Jetzt hab der „Tarifausschuss des DBV diesen Tarifkompromiss überraschend platzen lassen.“ „Angeblich“, wie der Deutsche Bühnenverein den Vorwürfen der DOV entgegenhält.
Pressemeldung der Deutschen Orchestervereinigung:
Am 8. November 2013 hatten sich die kleinen Tarifkommissionen des Deutschen Bühnenvereins (DBV) und der DOV auf einen Kompromiss verständigt: Ab 1. November 2013 sollten für die Kommunal- und Staatsorchester um zwischen 8 bis 9 Prozent erhöhte Vergütungstabellen in Kraft gesetzt werden. Dies hätte weitgehend den seit 2010 im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen jeweils vereinbarten Erhöhungen entsprochen. Außerdem hatte man sich auf eine Nachzahlung für die seit 2010 den meisten Orchestern vorenthaltenen Lohnerhöhungen von bis zu zwei Monatsgehältern verständigt.
Der Tarifausschuss des DBV hat diesen Tarifkompromiss jetzt überraschend platzen lassen. Nach der Tarifausschusssitzung vom 21. November 2013 wurde die DOV mit diversen Nachforderungen konfrontiert: Unter anderem soll nun die Nachzahlung seit 2010 generell auf nur ein Monatsgehalt begrenzt werden. Höhere Nachzahlungen sollen nur noch dort erfolgen, wo sie zuvor ausdrücklich vor Ort zugesagt worden sind. Die Musiker sollen ab sofort bis 31. Mai 2014 auf jedwede Arbeitskampfmaßnahmen verzichten.
Die DOV bedauert diesen unerwarteten Rückzieher der Arbeitgeber und ist verärgert über die inakzeptablen Nachforderungen. Um jetzt erneut drohende, massive Arbeitskämpfe der Kommunal- und Staatsorchester noch in letzter Minute abzuwenden, hat die DOV am 24. November 2013 dem DBV eine Frist zur verbindlichen Annahme des bereits von beiden Seiten fertig ausgehandelten Tarifkompromisses (Eckpunkte-Einigung vom 8. November 2013) bis zum 29. November 2013, 12:00 Uhr, gesetzt.
Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird die DOV ihre Mitglieder bundesweit zu Vorstellungsstreiks aufrufen.
Die Antwort des Deutschen Bühnenvereins vom 25.11.2013
DOV steht angesichts verfehlter Tarifpolitik vor einem Scherbenhaufen – Bühnenverein steht zum Tarifkompromiss
Die Behauptung der Musikergewerkschaft DOV, sie habe sich mit dem Bühnenverein auf eine Nachzahlung von bis zu zwei Monatsgehältern für die seit 2010 ausgebliebenen Lohnerhöhungen verständigt, entbehrt jeder Grundlage. Das mit der DOV abgestimmte Eckpunktepapier vom 12. November 2013 enthält diese Vereinbarung mit keinem Satz. Vorgesehen ist lediglich, dass jeder Arbeitgeber, der diese volle Nachzahlung aufgrund früherer Zusagen erbringt, das ausdrücklich gegenüber dem Bühnenverein erklärt. Gibt er diese Erklärung nicht ab, greift nach dem Eckpunktepapier eine Nachzahlungsverpflichtung von einem Monatsgehalt. Dieses Ergebnis hat der Bühnenverein in seiner Tarifausschusssitzung akzeptiert und nur redaktionell, aber nicht inhaltlich modifiziert. Davon, dass man die Tarifverhandlungen hat platzen lassen, kann nicht die Rede sein „Die Musikergewerkschaft DOV steht wegen ihrer verfehlten Tarifpolitik mittlerweile vor einem Scherbenhaufen und weiß selbst nicht mehr weiter“, kommentiert der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, die jetzt entstandene Tarifsituation. Sie habe über Jahre jegliche Tarifverhandlungen abgelehnt und sei wegen der Lohnerhöhungen schon unnötigerweise vor Gericht gezogen. Nun, nachdem man den Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht verloren habe, setze die DOV die verfehlte Strategie der Nichtverhandlung fort, indem sie ein Ultimatum stelle und mit Streiks drohe. „Damit gefährdet die DOV die Existenz von vielen Orchestern, vor allem in den neuen Bundesländern,“ so Bolwin. Der Bühnenverein fordert die DOV auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Der Bühnenverein weist darauf hin, dass die tariflich vereinbarte Vergütungsordnung nicht gekündigt ist und deshalb Vollstreiks, wie sie die DOV androht, unzulässig sind.