Als erstes deutsches Landesparlament hat der Landtag in Potsdam Ende des letzten Jahres beschlossen, die von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. vorgeschlagenen Mindeststandards für die Honorierung von freien Musikerinnen, Musikern sowie Vokalsolistinnen und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.
Damit soll zukünftig gewährleistet werden, dass freischaffende Kreative adäquat für ihre Leistungen entlohnt werden. Der Deutsche Musikrat begrüßt den Beschluss des Landtages.
Dazu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Beschluss des Brandenburger Landestages für Mindesthonorare ist ein zukunftsweisendes Signal, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für freie Musikerinnen und Musiker zu stärken. Die Situation der freischaffend Kreativen in künstlerischen und musikpädagogischen Berufen ist in der viertstärksten Industrienation der Welt überwiegend desaströs. Die aktuelle Entscheidung des Brandenburger Landtages zugunsten der Freischaffenden ist eine Blaupause für die anderen Länderparlamente, eine soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern zu gewährleisten, die nicht in die Altersarmut führt.“
Dem Beschluss liegt der Antrag „Für die Zukunft der Musik in Brandenburg: Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten“ von Prof. Dr. Ulrike Liedtke, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates, zugrunde. Er wurde nach intensiven Diskussionen der vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gefasst. Ab 2020 gelten die Honorarmindeststandards für vom Land geförderte Projekte, ab 2021 sollen auch die institutionell geförderten Orchester zur Einhaltung des Mindeststandards beim Engagement von Aushilfen verpflichtet werden.