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Schwerin - Künstler und nicht-staatliche Kultureinrichtungen können sich nun auch ohne lästigen Papierkram von der Umsatzsteuer befreien lassen. Der Antrag könne nun vollständig digital über das MV-Serviceportal gestellt werden, teilte das für Kultur zuständige Bildungsministerium am Mittwoch mit.
Die Bescheinigung sei notwendig, damit auch die Finanzämter die Umsatzsteuerbefreiung anerkennen, hieß es. Künstler und Einrichtungen wie Chöre, Museen, Orchester oder Musikensembles können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn sie gleichartige Aufgaben wie öffentliche Einrichtungen übernehmen.