Die von der Bundesregierung zunächst geplante Mehrwertsteuerbefreiung für selbstständig tätige Regisseure und Choreografen soll offenkundig nicht realisiert werden. Ursprünglich war vorgesehen, die entsprechende steuerrechtliche Regelung in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war jedoch Mitte Januar im Bundestag gescheitert. Danach wurde in Aussicht genommen, einige unstreitige gesetzliche Regelungen in einer „Rumpfversion“ des Jahressteuergesetzes umzusetzen.
Die Vorschläge für eine solche „Rumpfversion“ sind nun bekannt geworden. In diese Vorschläge wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für selbstständige Regisseure und Choreografen nicht aufgenommen. Sollte es dabei bleiben, wird einmal mehr eine gesetzliche Regelung verhindert, die den Theaterbetrieben in ihrer schwierigen Situation helfen könnte. Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, an ihrem ursprünglichen Plan der Steuerbefreiung festzuhalten und diese unverzüglich zu realisieren. Außerdem fordert er, auch die selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner in die Mehrwertsteuerbefreiung aufzunehmen, da diese ansonsten als einzige im Rahmen einer Theaterproduktion tätigen Künstler Mehrwertsteuer zahlen müssten.