Berlin - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, will mit einer Rechtsänderung erreichen, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht gleich bestraft, sondern zunächst mit einer Verwarnung geahndet werden. Anlässlich der Media-Night der CDU sagte Neumann in Berlin laut Redetext, bei der Urheberrechtsreform sollte der rechtliche Rahmen um ein Warnhinweismodell ergänzt werden. «Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernst zu nehmenden Reaktion zu rechnen sein, zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung», sagte der CDU-Politiker.
Für eine Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer bestehe kein Anlass, betonte Neumann. «Freier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kann im digitalen Zeitalter nicht auf Kosten der Kreativen erfolgen, indem das Urheberrecht in ein Verbraucherrecht umgedeutet wird.»
Der Kulturstaatsminister sprach sich auch dafür aus, die Haftung der Provider «fortzuentwickeln». Die angemessene Vergütung der Urheber und Rechteinhaber sei entsprechend dem analogen Bereich sicherzustellen. «Vorschläge wie die Einführung einer Flatrate oder jüngst die einer Kulturwertmarke sind abzulehnen», sagte Neumann. «Sie sind unpraktikabel, verfassungsrechtlich bedenklich, sichern keine angemessene Vergütung und führen zur Enteignung der Kreativen.»