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Musiksammlungen im Internet

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Die Musiksammlung wandert ins Web – Bei manchen Tauschbörsen drohen Probleme mit dem Urheberrecht



Berlin (ddp). Seinen Freunden die Urlaubsfotos im Internet zu zeigen, ist schon längere Zeit angesagt. Weniger etabliert sind bislang sogenannte Online-Musikplayer, deren Archive auch für andere mit den eigenen Lieblingshits gefüttert werden können. Vorreiter in Deutschland ist simfy.de, die Idee zweier Studenten. Doch mit dem öffentlichen Ablegen ganzer Musiksammlungen im Internet werden bei anderen Diensten rechtliche Grauzonen betreten.

Im vergangenen Dezember ging simfy.de online - als erstes deutsches Portal, das den legalen Musiktausch via World Wide Web möglich machte, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Der Ansturm war so groß, dass zu dessen Bewältigung erst einmal neue Server notwendig waren, wie der 25-jährige Geschäftsführer Steffen Wicker berichtet: «Mittlerweile sind weit über 200 000 Nutzer registriert.»

Anders als im Falle der von der Justiz mit Argusaugen beobachteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen, die mit dem nach einer Klagewelle 2001 geschlossenen Ursprungs-Napster bekannt wurden, eröffnet sich für die simfy-Mitglieder jedoch kein schier unendlicher Musikfundus. Denn Zugriff besteht nach Anmeldung und Upload eigener Titel nur auf die eigenen Titel oder die Sammlungen eines spontanen Freundeskreises, der laut Wicker gleichzeitig maximal sieben Personen umfassen darf.

In der Begrenzung liegt der juristische Kniff von simfy, das Wicker mit seinem Kompagnon Christoph Lange auf die Beine gestellt hat. Nach eigenen Angaben nutzt das Startup «das Recht auf Privatkopie». Nicht grundsätzlich sei die Weitergabe von Musikkopien an Dritte verboten, solange diese im «privaten Bereich verbleiben». Zudem kann die Musik nur über Streams gehört werden, Downloads sind ausgeschlossen - es sei denn, man kauft die Titel. Verlinkt wird auf die günstigsten Anbieter. Für den Erwerb ganzer Alben wurde eine Kooperation mit Amazon eingegangen.

«Ein Freundeskreis von sieben bis zehn Leuten sollte überhaupt kein Problem sein», sagt auch Internet-Experte Andreas Hentschel von der Zeitschrift «chip». Rechtlich sieht er das simfy-Verfahren gedeckt, wenn lediglich «Papa, Oma, die Schwester und ein paar Freunde» mit Musik versorgt würden. Ähnlich wie simfy funktionieren Konkurrenten wie spool.fm oder anywhere.fm.

Anders liegt der Fall allerdings, sobald Musik von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden kann, wie im Falle so genannter Share- oder Filehoster. Spätestens, wenn man «zu seinem eigenen Broadcaster» werde, würden ohne entsprechende Aufführungsrechte «illegale Gefilde» betreten, warnt Hentschel. Jüngst klagte die GEMA mit Erfolg gegen den schweizerischen Filehoster RapidShare. Dort können User über die Einrichtung von Linklisten ganze Sammlungen frei anbieten. Die GEMA sieht darin eine massive Verletzung des Urheberrechts. Die Betreiber argumentieren, sie stellten lediglich Speicherplatz bereit und seien nicht verantwortlich für möglicherweise illegale Daten.

Simfy indes hat mit technischen Problemen zu kämpfen. In Blogs wird der zwar optimierte, aber langsame Upload kritisiert. Und auch Wicker räumt ein, dass «momentan nicht alles reibungslos» laufe. In der Entwicklung ist ein simfy-Musikplayer fürs Handy: Über UMTS, im W-Lan oder per EDGE könne schon bald der Freundeskreis angezapft und das Geschäft beflügelt werden, hofft Wicker.

Zwar lägen simfy und vergleichbare Dienste voll im Trend, Daten zusätzlich zum eigenen Speicher auch im Internet abzulegen, sagt Hentschel. Eine rosige Zukunft prophezeit er jedoch eher Anbietern wie last.fm, bei denen Nutzer ihre Daten gar nicht erst mühsam über einen asynchronen DSL-Zugang mit geringer Bandbreite für den Upload auf einen fremden Server scheffeln müssten. Die Musik wird dort über Verträge mit der Industrie in einer Datenbank per Stream-Technologie bereitgestellt. Wer internetweit auf seine eigene Sammlung zugreifen möchte, müsse sich jedoch - anders als bei simfy - für den kostenpflichtigen Premiumbereich anmelden.

Stefan Robert Weißenborn