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Neues Leistungsschutzrecht: Blogger müssen nicht zahlen

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München/Berlin (dapd). Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen. Nach dem geänderten Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, das am Mittwoch dem Bundeskabinett vorliegt, sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" zahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten", berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe. Die Verlinkung und "Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit"' bleibe auch für Suchmaschinen künftig kostenlos.

Verleger wehren sich seit Jahren gegen die "unentgeltliche Ausnutzung" ihrer Angebote im Internet. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung heißt es: "Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an." Seitdem wird über die Ausgestaltung gestritten. Ein früherer Gesetzentwurf war im Internet scharf angegriffen worden, weil befürchtet wurde, dass auch Privatblogger, die ein paar Artikel zitieren und verlinken, abkassiert werden sollen.