Köln - Im Rechtsstreit um ein Kölner Theaterstück mit Zitaten des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) hat das Oberlandesgericht Köln die unabhängige Inszenierung untersagt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatten somit die Kinski-Erben mit ihrer Klage Erfolg.
Die beklagten Künstler - ein Regisseur und ein Schauspieler aus Köln - müssen es unterlassen, das Stück «Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo» wie geplant in Köln aufzuführen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen Kinskis verwendet werden. (nmz-kiz berichtete)
Außerdem haben die Theatermacher den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, «welche Einnahmen mit dem Stück erzielt worden sind und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen». Ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Köln von Ende Februar, das die Klage abgewiesen hatte, wurde abgeändert.
Anders als das Landgericht, das die Nutzung und Bearbeitung der Zitate als ein zulässiges Mittel künstlerischer Gestaltung angesehen hatte, gehen die Richter des Oberlandesgerichts «von einer Verletzung des Urheberrechts» an den Werken Klaus Kinskis aus.
Das Theaterstück enthält nach Gerichtsangaben zahlreiche, teilweise abgewandelte Texte aus den von Klaus Kinski verfassten Büchern «Jesus Christus Erlöser» und «Ich brauche Liebe», der Sammlung von ihm verfasster Gedichte «Fieber» sowie Äußerungen Kinskis in einem Interview mit dem «Stern» und in einer Talkshow des WDR. Die übernommenen Passagen machen rund ein Drittel des Ein-Mann-Theaterstücks aus, das eine Länge von etwa 50 Minuten hat.
Die Ex-Frau des 1991 gestorbenen Kinski, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski hatten laut Gericht geltend gemacht, die Aufführung verletze die von ihnen gehaltenen Urheberrechte Kinskis. Die beklagten Künstler hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, die Nutzung der Zitate sei im Rahmen einer freien Bearbeitung legitim.
Die Revision gegen das Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen. Die beklagten Künstler können allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
(AZ: 6 U 52/09)