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Baustelle Verwertungsrechte. Foto: Hufner
Kampf um Urheberrechte. Foto: Hufner
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Paul McCartney will mit Klage Beatles-Songrechte zurückholen

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Einst schnappte Michael Jackson dem Ex-Beatle Paul McCartney die lukrativen Rechte an Songs wie „Yesterday“ weg. Mit 74 startet Sir Paul eine Attacke vor Gericht, um sie schließlich zurückzukriegen. Die Rechtslage ist jedoch verzwickt.

Paul McCartney will sich vor Gericht seine Rechte an legendären Hits der Beatles nach Jahrzehnten wieder zurückholen. Der 74-Jährige reichte eine Klage in New York gegen den Musikverlag Sony/ATV ein. Das Verfahren könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall werden.

McCartney fordert in der am Mittwoch eingereichten Klage eine offizielle Bestätigung, dass Sony als aktueller Eigentümer der Rechte seine seit 2008 geschickten Kündigungsschreiben anerkennt und ihn nicht wegen Vertragsbruchs verklagen wird.

Als Co-Autoren der meisten Beatles-Songs hatten McCartney und John Lennon zwischen 1962 und 1971 die Rechte an den Titeln abgetreten, vor allem an die Firma Northern Songs, an der sie zusammen rund 40 Prozent hielten. Mit dem Tod des ebenfalls daran beteiligten Beatles-Managers Brian Epstein entglitt ihnen jedoch die Kontrolle über Northern Songs und die Rechte landeten schließlich bei Sony/ATV.

McCartney kündigte seit 2008 die Rechteabtretungs-Verträge aus Beatles-Zeiten für seine Songs einseitig auf. Die Auflösung der Deals tritt aus seiner Sicht jeweils zehn Jahre nach der Mitteilung an Sony/ATV in Kraft. Damit will McCartney seine Rechte an Titeln wie „Love Me Do“, „Can't Buy Me Love“ oder „Yesterday“ schrittweise ab Oktober 2018 zurückbekommen. Lennons Teil der Rechte bliebe auf jeden Fall bei Sony, wie aus dem von McCartney öffentlich gemachten Schriftwechsel mit dem Konzern hervorgeht.

Der Haken ist, dass McCartneys Vorgehen zwar der US-Gesetzeslage entspricht – die Songrechte von McCartney und Lennon aber in Großbritannien abgetreten wurden. Und dort war die Band Duran Duran gerade erst Ende vergangenen Jahres spektakulär mit einem Versuch gescheitert, sich ebenfalls mit der Aufkündigung von Verträgen die Rechte an ihren Songs von Sony zurückzuholen.

Nach einer Entscheidung des Londoner High Court galt für Duran Duran britisches Urheberrecht, deshalb erklärte es die Kündigungsbriefe an Sony für unwirksam. McCartney klagt aber in den USA, strebt ein Verfahren mit Geschworenen an und verweist darauf, dass auch in Großbritannien die Rechtslage zur Beatles-Zeit anders gewesen sei als in den 80er Jahren. Sony zeigte sich enttäuscht und sprach von einer unnötigen und voreiligen Klage. Hat McCartney Erfolg, könnten auch andere Musiker versuchen, auf diese Weise die Rechte an ihren Songs zurückzubekommen.

Die Rechte auf die Beatles-Songs gehören zum Lukrativsten, was es in der Musikindustrie gibt. Der japanische Elektronikriese ist der Eigentümer, seit er im März vergangenen Jahres den Erben von Michael Jackson deren Hälfte am Musikverlag für 750 Millionen Dollar abgekauft hatte. Sony und Jackson hatten den Verlag 1995 als Gemeinschaftsunternehmen gegründet.

Jackson hatte die Rechte an den Beatles-Songs 1985 in einem aufsehenerregenden Deal für 47,5 Millionen Dollar zusammen mit dem Rest des Verlags ATV gekauft. McCartney fühlte sich damals

hintergangen: Schließlich habe er den Entertainer, den er nach der Zusammenarbeit an einigen Songs für einen Freund gehalten habe, erst darauf aufmerksam gemacht, wie wertvoll die Songrechte seien. Die beiden Musiker arbeiteten danach nicht mehr zusammen.

Die Rechte auf die Beatles-Lieder hatten da schon eine Odyssee hinter sich. McCartney und Lennon, die zu den erfolgreichsten Komponisten der Geschichte gehören, hatten keine Kontrolle über die Firma Northern Songs, bei der die meisten Songrechte lagen. Sie wechselte den Besitzer und stand Mitte der 80er Jahre wieder zum Verkauf, als Jackson zuschlug.

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