München - Die Plattenfirma Sony streitet am Donnerstag (11.15 Uhr) vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) mit dem Internetdienst MusicMonster.FM um Musik des jungen Liedermachers Tim Bendzko. Sony will verbieten, dass Lieder von dem Album «Immer noch Mensch» über die Website vervielfältigt werden.
MusicMonster.FM sucht rund 400 Internetradios ab und speichert die Lieder dann entsprechend den hinterlegten Musikwünschen für den Nutzer ab. Sony fordert Unterlassung. Das Landgericht hatte der Plattenfirma in vorheriger Instanz recht gegeben; gegen das Urteil gingen die Betreiber der Internet-Plattform in Berufung.
[update, 23.11.]
Sony gewinnt im Rechtsstreit um Musik von Tim Bendzko
München (dpa) - Der Musikkonzern Sony hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen vorläufigen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Die Plattform darf laut Urteil vom Donnerstag Lieder von Tim Bendzkos Album «Immer noch Mensch» nicht mehr wie bisher vervielfältigen. Der Zivil-Senat wertete die mit der Klage angegriffene Vorgehensweise als unzulässig und gab der Plattenfirma Sony recht.
Nutzer von MusicMonster.FM hinterlegen eine Liste mit Wunschliedern. Eine Software sucht rund 400 Internetradios danach ab, nimmt die Titel auf und stellt sie dem Kunden zur Verfügung, so dass er sie herunterladen kann. Die Entscheidung (Az: 29 U 3619/17) ist noch nicht rechtskräftig.
Sony hatte das Musikportal unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Die Firma MusicMonster.FM aus München war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München I (Az: 7 O 9061/17) gescheitert. Die Anwälte überlegen nun, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.