Der Bayerische Rundfunk (BR) muss seinen Podcast über den Rapper Kollegah nicht korrigieren. Eine Gegendarstellung sei nicht nötig, sagte der zuständige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag. Der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Felix Blume heißt, hatte wegen eines kleinen Satzes über sein sogenanntes Alpha-Mentoring-Programm gegen den Sender geklagt.
Eine BR-Redakteurin hatte Anfang August in dem Deutschrap-Podcasts „Schacht & Wasabi“ berichtet, Journalisten des Magazins „Vice“ hätten sich über Wochen in das Coaching-Programm des Rappers eingeschleust.
Dies ist laut Kollegahs Anwalt eine falsche Sachaussage, denn zum einen hätten die Journalisten nur acht Tage an dem Programm teilgenommen und zum anderen sei in dem „Vice“-Bericht lediglich von mehreren Wochen Beobachtung die Rede gewesen.
Während ihm das Münchner Landgericht im Oktober in erster Instanz Recht gegeben hatte, kippte das OLG nun die Entscheidung. Der Kontext des „Vice“-Artikels lasse keine andere Schlussfolgerung als die der BR-Redakteurin zu, argumentierte das Gericht.