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Sozialwahl 2017. Motiv
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Stichwort Scheinselbständigkeit

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Wahlkampfthema Musikschulen? Eine Umfrage zur Sozialwahl 2017
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„Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte ihren ehrenamtlichen Vertretern für ihre demokratische Arbeit den Rücken“, werben die Träger der Sozialwahl 2017 um Wahlbeteiligung. Eine konkrete Umfrage mag Aufschluss darüber geben, wie nahe diese „demokratische Arbeit“ am Alltag der Wählerinnen und Wähler ist.

Die Situation ist hinreichend bekannt – die „Öffentliche Hand“ stellt kontinuierlich immer weniger Mittel für die (wachsenden) Aufgaben in der Musikerziehung zur Verfügung. Die Folge sind der Abbau von Tarifstellen, ein wachsendes Heer von Freien und eher prekäre Verdienstmöglichkeiten. Die meisten Betroffenen haben sich zähneknirschend damit arrangiert. In diesem Moment schickt die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Prüfer ins Feld, um in dieser politisch gewollten Konstellation Scheinselbständige zu entlarven und mit aller Härte gegen die betreffenden Musikschulen vorzugehen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen – besonders für die mittelbar betroffenen Lehrkräfte – spielen dabei keine Rolle.

Spannend wird es in den Fällen, in denen identische Bewertungskriterien bei der Künstlersozialkasse eindeutig zur Feststellung der Selbständigkeit geführt haben, bei den Prüfungen durch die DRV-Bund dagegen Beweise für Scheinselbständigkeit sind. Naheliegend, dass sich die zur Wahl stehenden Listen daher der Frage stellen sollten, wer die Geprüften vor dieser Art von Prüfungen schützt.

Entsetzen bei Sebastian Roloff von der IG Metall (Liste 7), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die „Öffentliche Hand“ hier auf beiden Seiten als Akteur auftritt. Mit ihm hat die Gewerkschaft einen ausgewiesenen Experten für Scheinselbständigkeit an Bord, auch wenn er selbst nicht für die Vertreterversammlung kandidiert. Trotzdem sein Versprechen, dieses Thema in die Breite zu tragen und an einer Lösung mitzuwirken. Hohe Sensibilität auch bei der KAB/Kolping (Liste 4) und beim dbb (Liste 9). Wencke Riemer: „Der dbb wird im Rahmen der Selbstverwaltung dieses Thema aufgreifen.“

Lucia Schneiders-Adams (KAB/Kolping) brachte als Mitglied in der Vertreterversammlung DRV Bund diesen Punkt auf die Tagesordnung aktuell anstehender Gespräche.

Kein Interesse haben TK-Gemeinschaft (Liste 3), KKH-Versichertengemeinschaft (Liste 10) und GdS (Lis­te 12). Regelrechte Überforderung herrscht bei der Barmer VersichertenGemeinschaft (Liste 6), der DAK-VRV (Liste 5) und der CGB (Liste 11). Hier die Befürchtung, dass dieses „Anliegen von der Zielrichtung der Sozialwahl nicht abgedeckt wird“. Unverbindlich die DAK-Mitgliedergemeinschaft: „Der Betriebsprüfer hat einen gesetzlichen Auftrag.“ Eine ähnliche Position bei der ver.di (Liste 2), allerdings mit dem Versprechen, Belegen für Unregelmäßigkeiten nachzugehen.

Einen Schritt weiter geht da die BfA DRV-Gemeinschaft (Liste 1). Cord Peter Lubinski: Die eingesetzten Betriebsprüfer durchlaufen innerhalb der DRV eine gediegene Ausbildung“. Fehl- und Willkürentscheidungen sind für ihn „letztendlich ausgeschlossen“.

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