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«Happy Birthday» könnte nach Gerichtsstreit bald rechtefrei sein
Streit um «Happy Birthday» beigelegt - US-Richter stimmt Einigung zu
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Streit um «Happy Birthday» beigelegt - US-Richter stimmt Einigung zu [update]

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Los Angeles - Das weltbekannte Lied «Happy Birthday» ist nach einem jahrelangen Gerichtsstreit nun rechtefrei und damit Allgemeingut. Ein Richter in Los Angeles stimmte am Montag einer schon vor Monaten ausgehandelten Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern offiziell zu.

Es war ein ungewöhnlicher Auftritt vor dem Bundesgericht in der Innenstadt von Los Angeles: mit Gitarre, bunten Luftballons und einem «Happy Birthday»-Ständchen feierten knapp ein Dutzend Anwälte und Kläger laut singend vor dem Gebäude ihren Sieg in einem jahrelangen Gerichtsstreit. Schließlich ging es um eines der bekanntesten Lieder der Welt und um sehr viel Geld.

Das «Happy Birthday»-Lied ist nun rechtefrei und damit Allgemeingut. Ein Richter in Los Angeles segnete am Montag eine vor Monaten ausgehandelte Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern ab. «Es ist nun offiziell! Singt laut, singt mit Stolz, und singt zum Nulltarif, denn nun kann keiner mehr Lizenzgebühren verlangen», hieß es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Donahue Fitzgerald.

Dies sei ein «großer Sieg» für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollten, jubelte der Klägeranwalt Daniel Schacht. Er gehört zum Team der US-Sängerin Rupa Marya, die zusammen mit einer Dokumentarfilmerin und anderen Künstlern gegen den Musikkonzern Warner mit einer Sammelklage vor Gericht gezogen war.

Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song. Bei der Geburtstagsfeier zu Hause darf das Lied jeder kostenlos singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen, Videos, Alben oder auf elektronischen Grußkarten, floss bei Warner/Chappell Music Geld in die Kassen. Schätzungen zufolge soll das Unternehmen rund zwei Millionen Dollar (etwa 1,8 Millionen Euro) Lizenzgebühren pro Jahr verdient haben.

Auch Marya hatte 2013 für «Happy Birthday» zahlen müssen, als sie das Lied an ihrem Geburtstag bei einem Konzert für eine Live-Aufnahme sang. Sie sei über die Rechnung von 455 Dollar empört gewesen, sagte die Sängerin in Interviews. Die Filmemacherin Jennifer Nelson, die einen Dokumentarfilm über die Herkunft von «Happy Birthday to You» drehen wollte, sollte 1500 Dollar für die Nutzerlizenz begleichen.

Nun wird Warner für Millionenbeträge zur Kasse gebeten. Schon im vorigen September hatte der zuständige Richter in Los Angeles das Urheberrecht des Musikriesen für das lukrative Lied gekippt. Vergeblich argumentierte der Konzern, er habe 1988 mit dem Kauf einer anderen Firma die Lizenzrechte für das Lied erworben. Erst im Jahr 2030 sollten sie auslaufen.

Nach einem monatelangen Hin und Her einigten sich die Streitparteien im Februar auf einen Vergleich. Warner willigte ein, seine Rechte an dem Song aufzugeben und die Betroffenen mit 14 Millionen Dollar (etwa 12,7 Millionen Euro) zu entschädigen.

Die Erfinderinnen des weit über hundert Jahre alten Liedes konnten seine spätere Berühmtheit wohl kaum vorhersehen. Komponiert wurde es 1893 von Mildred Hill aus Kentucky und ihrer Schwester Patty, einer Kindergärtnerin. Es war ein Kinderlied und hieß ursprünglich «Good Morning to You» («Ich wünsche dir einen Guten Morgen»). Mit seiner einfachen Melodie sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden. Erst später wurde es auf «Happy Birthday» umgeschrieben und damit zum Welterfolg.

 

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Auch für Volkslieder sind in Deutschland Tantiemen fällig

dpa - Wer Texte verfasst, Musik oder Videos herstellt, Bilder oder Software produziert, besitzt an diesen Werken die Rechte. «Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers», heißt es dazu in Paragraf 64 des Urheberrechtsgesetzes. Das gilt nicht nur für die große Kunst, sondern zum Beispiel auch für einfache Volkslieder.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) fordert auch hier Tantiemen, wenn es zu einer öffentlichen Aufführung kommt. Davon profitieren die rechtmäßigen Erben des Urhebers.

Die Melodie «Hoch auf dem gelben Wagen» zum Beispiel schrieb der Berliner Apotheker Heinz Höhne in seiner Jugend, gestorben ist er 1968. Die Melodie ist also noch bis zum Jahr 2038 urheberrechtlich geschützt. Eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes beschloss der Bundestag zuletzt 2013, indem er die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text vereinheitlichte.

Die frühere Rechtslage in Deutschland sah vor, dass der urheberrechtliche Schutz der Musik eines Liedes 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten und der des Liedtextes 70 Jahre nach dem Tod des Textdichters endete. In allen Ländern der Europäischen Union gilt nun, dass der Schutz von Text und Musik einheitlich 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Urhebers erlischt.

 

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