Erfurt - Orchestermusiker sind mit ihrer Forderung nach Abschluss eines Tarifvertrages zur automatischen Lohnanpassung an den öffentlichen Dienst vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Die obersten Arbeitsrichter wiesen am Mittwoch eine entsprechende Klage der Deutschen Orchestervereinigung zurück (4 AZR 173/12), wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
Der Abschluss eines solchen Tarifvertrages sei nicht auf dem Klageweg durchsetzbar, urteilte der Vierte Senat. Eine Tarifpartei könne nur dann gerichtlich zum Abschluss eines bestimmten Vertrages gezwungen werden, wenn es hierfür eine rechtlich verbindliche Verpflichtung gebe. Ansonsten bestehe allenfalls ein Verhandlungsanspruch.
Seit 2010 schwelt ein Streit zwischen den Tarifparteien über die automatischen Anpassungen der Vergütungen von Orchestermusikern an das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes. Die Orchestermusiker haben daher seit drei Jahren keine regulären Tariferhöhungen mehr erhalten. Nach Angaben der Deutschen Orchestervereinigung liegen die derzeitigen Vergütungen für die Staats- und Kommunalorchester bereits rund acht Prozent unter denen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die Orchestergewerkschaft bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Womöglich drohten jetzt jährlich massive Tarifkonflikte, erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung, Gerald Mertens. Er forderte die Arbeitgeber auf, durch einen Tarifvertrag endlich neue Lohntabellen abzuschließen, die alle prozentualen Erhöhungen von Ländern und Kommunen seit 2010 nachholten.
Der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgeberverband kündigte nach dem Urteil für die knapp 8600 Orchestermusiker Tarifgespräche an, die bereits am kommenden Dienstag aufgenommen werden sollen. «Tarifverträge können nicht vor Gericht erzwungen werden, sondern müssen in Verhandlungen gestaltet werden», sagte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, der Nachrichtenagentur dpa. Diesen Verhandlungsspielraum habe das Gericht nun bestätigt. Das Volumen der Lohnerhöhungen sei nicht strittig, den Arbeitgebern gehe es vielmehr um Fragen der Umsetzung, sagte Bolwin. In den Tarifverhandlungen müssten auch Regelungen für die Nachzahlungen getroffen werden, die einige Häuser vor Probleme stellten.