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UNICEF erbt Kunstsammlung Rau - Angehörige ziehen Beschwerde zurück

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Konstanz (ddp-bwb). Das Kinderhilfswerk UNICEF wird offenbar Erbe der millionenschweren Kunstsammlung des schwäbischen Sammlers Gustav Rau. Nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) haben Angehörige von Rau ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz zurückgezogen, in dem das Kinderhilfswerk UNICEF als rechtmäßige Erbin der Sammlung eingesetzt worden war.

Ein Gerichtssprecher des Landgerichts war am Dienstag nicht für Auskünfte erreichbar. In der seit Jahren ausgetragenen Auseinandersetzung geht es um die Kunstsammlung Raus, deren Wert auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt wird. Einst von Rau gegründete Stiftungen haben die Ansprüche der UNICEF-Stiftung angefochten und dabei Zweifel an der Geschäftsfähigkeit Raus angemeldet. Konkret richteten sich die Beschwerden gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts Konstanz von 2003 zur Erteilung des Erbscheins an die UNICEF-Stiftung. Ein vom Landgericht Konstanz eingeholtes Gutachten erklärte den Sammler jedoch nachträglich für urteilsfähig.

   Die Entscheidung dürfte nach Angaben des SWR auch dadurch erleichtert worden sein, dass UNICEF sich bereiterklärte, die gesamten Prozesskosten zu übernehmen. UNICEF wies dies allerdings zurück. Man verzichte lediglich auf einen Teil der Erstattungen, die man selbst hätte bekommen müssen, sagte die Sprecherin des Kinderhilfswerks Helga Kuhn.

   Nun wird erwartet, dass das Landgericht Konstanz bis Mitte November den Erbschein für UNICEF ausstellt. Kuhn zeigte sich in diesem Zusammenhang sehr zuversichtlich. Weitere Beschwerden gebe es derzeit nicht, sagte sie. Der SWR berichtete, dass noch unklar sei, ob die Schweizer Stiftungen nun gegen das Kinderhilfswerk klagen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.