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UNICEF-Stiftung erhält Erbschein für Sammlung Rau

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Köln (ddp-bwb). Die UNICEF-Stiftung hat am Donnerstag den Erbschein für den Nachlass des schwäbischen Arztes und Kunstsammlers Gustav Rau erhalten. Damit ist die Stiftung Alleinerbin. Um den Nachlass hatte es jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben, weil die Wirksamkeit des Testaments von Angehörigen Raus bestritten worden war.

   «Es ist gut, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben», erklärte der Vorsitzende des Stiftungsrats der UNICEF-Stiftung Jürgen Heraeus: «Damit kommen die Erträge des Erbes endlich und dauerhaft denen zugute, für die Gustav Rau sie bestimmt hatte: den Kindern der Welt.»

   Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus mehr als 100 Kunstwerken, die die UNICEF-Stiftung nach dem Willen des Erblassers verkaufen soll. Der Erlös soll in der Stiftung dauerhaft angelegt werden, damit sie Jahr für Jahr erneut für die UNICEF-Programme für die Kinder der Welt zur Verfügung stehen. Auch das von Gustav Rau gegründete Krankenhaus im Ostkongo wird weiter unterstützt.

   Rau, der 2002 starb, hatte der UNICEF-Stiftung schon vor seinem Tod auch den größten Teil seiner Sammlung - insgesamt 621 Kunstwerke - geschenkt. Damit soll nach seinem Willen ebenso verfahren werden wie mit dem Nachlass. Die UNICEF-Stiftung ist inzwischen Eigentümerin von zusammen rund 740 Kunstobjekten, bestehend aus Gemälden, Skulpturen und kunsthandwerklichen Gegenständen.

   Rau hatte festgelegt, dass eine vom ihm bestimmte Kernsammlung, die Teil der Schenkung ist, bis zum Jahre 2026 öffentlich gezeigt werden soll. Es handelt sich dabei um 153 Gemälde und Skulpturen. Die anderen Kunstwerke dürfen von der Stiftung verkauft werden.

   Vor kurzem wurde mit dem Arp Museum in Remagen-Rolandseck vereinbart, dass dort der größte Teil der Gemälde der Kernsammlung ausgestellt werden. Für die meisten Skulpturen sucht die Stiftung noch nach einem geeigneten Ausstellungsort.

 

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