Berlin - Jetzt ist es amtlich: Unternehmen müssen im kommenden Jahr weniger Abgaben für die Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke zahlen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von aktuell 5,2 auf 4,8 Prozent. Das hatte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) im Juni bereits angekündigt.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werde es nun offiziell, teilte der Deutsche Kulturrat am Montag mit. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen - ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer - 50 Prozent. Seit zwei Jahren werden die Zahlungen der Unternehmen stärker kontrolliert. Die dadurch gestiegenen Einnahmen haben jetzt die Abgabensenkung ermöglicht.