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Urheberrechtsreform: Kulturbranche sieht Chance in Lizenzen

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Berlin - Bei der größten Urheberrechtsreform seit 20 Jahren drängen Vertreter aus der Kulturbranche auf Lizenz-Regeln für Internetplattformen. Auf einer Urheberrechtskonferenz sprachen sich am Montag unter anderem die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema für solche Regeln aus.

Ziel der Urheberrechtsreform ist es, das Recht an die immer größere Bedeutung der Plattformen anzupassen. Es soll das Verhältnis zwischen Urhebern, Unternehmen und Plattform-Nutzern regeln, wenn es um das Hochladen von Elementen wie Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten der Urheber geht.

Die Justiziarin der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Anke Schierholz, hob auf der von Verbänden und Gewerkschaften initiierten Konferenz hervor: Wenn man den Nutzer komplett aus der Haftung entlassen wolle, müsse man dafür sorgen, dass dafür die Plattformen umfangreiche Lizenzen für die Inhalte kauften. In der Konsequenz bedeute das: «Wenn die Kreativen ihre Vergütung erhalten, dann gibt es überhaupt keinen Grund, irgendwelche Rechte geltend zu machen.» Gemeint ist, dass Künstler ihre Rechte nicht extra durchsetzen müssen, weil die Ausgangslage über die Lizenzen geklärt wäre. Verwertungsgesellschaften setzen sich stellvertretend für eine große Anzahl von Urhebern für die Wahrung ihrer Rechte ein - es geht dabei auch um Vergütung.

Der Digitalverband Bitkom sieht in dem Referentenentwurf Gefahren. Die Leiterin Recht im Verband, Judith Steinbrecher, sagte auf der Konferenz: Damit würden Vergütungsstrukturen aufs Spiel gesetzt, «die schon seit langem bestehen».

Das Bundesjustizministerium hatte im Oktober einen Referentenentwurf zu der Reform vorgelegt. Plattformen sollen demnach Lizenzen abschließen, damit Urheber finanziell von der Verbreitung ihrer Werke im Netz profitieren können. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte auf dpa-Anfrage: «Zum Urheberrecht kann ich Ihnen sagen, dass wir einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr anstreben.» Auch der Bundestag muss noch zustimmen. Das Ganze fußt auf einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Filmkomponist Micki Meuser sagte auf der Konferenz: «Lizenzierung ist das Beste, was passieren kann.» Er betonte dies auch mit Blick auf eine Art Bagatell-Grenze, die es geben soll. Unterhalb dieser könnten Nutzer urheberrechtlich geschützte Werkteile ohne Lizenzen hochladen, solange keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Im Detail: Bis zu 20 Sekunden eines Videos, bis zu 20 Sekunden einer Tonspur, bis zu 1000 Zeichen eines Textes sowie ein Lichtbild oder eine Grafik bis zu einer Datengröße von 250 Kilobyte. In diesen Fällen ist im Entwurf zugleich von einer angemessenen Vergütung des Urhebers die Rede.

An der Bagatell-Grenze stießen sich zum Beispiel auch schon Zeitschriften- und Zeitungsverleger. Sie befürchten, dass Presseverlagen wie Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entzogen werden könnten. Auch mehr als 500 Künstler, darunter prominente Musikbands, beschwerten sich über die Bagatell-Regelung. Vor Tagen verfassten sie einen Offenen Brief an Bundespolitiker und Bundesministerien.

Für eine Bagatell-Regelung sprach sich am Montag hingegen der Verein Wikimedia Deutschland aus, der sich für die Plattform Wikipedia einsetzt. Ohne diese Regelung würden selbst kleinste Posts durch Filter laufen.

Um die EU-Richtlinie war in den vergangenen Jahren eine große Debatte entbrannt. Sogenannte Upload-Filter waren Anstoß für große Proteste, darunter auch in Deutschland. Dahinter stand die Befürchtung, dass Inhalte immer überprüft würden, bevor sie hochgeladen werden. Polen reichte im Mai 2019 zudem Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.

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