Die Interessen der deutschen Veranstaltungsbranche werden ab 1. Januar 2019 nur noch durch einen einzigen Berufsverband vertreten. Unter notarieller Beurkundung genehmigten am 29. Oktober in Hamburg die Mitglieder des ‚Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv)‘ und des ‚Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD)‘ in separaten Sitzungen einstimmig den von ihren Präsidenten Prof. Jens Michow (bdv) und Pascal Funke (VDKD) bereits im August abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag.
Damit nahmen sie nach langer Vorbereitung die letzte Hürde des Fusionsverfahrens und gaben grünes Licht dafür, dass die Interessen der rund 500 Mitglieder beider Verbände ab 1. Januar 2019 durch den ‚Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV)‘ repräsentiert werden.
Michow und Funke bilden als Präsidenten bis 2021 eine Doppelspitze des künftigen Verbandes. Der bisherige geschäftsführende Präsident des bdv, Prof. Jens Michow, übernimmt die Geschäftsführung des BDKV. An die getrennten Mitgliederversammlungen schloss sich am Nachmittag des 29. Oktober die erste gemeinsame Sitzung beide Verbände an. Der zukünftige Geschäftsführer präsentierte in einem Film zusammen mit seinem zukünftigen Präsidentschaftspartner Pascal Funke die Verbands-Agenda 2019-2021. Erste Verbandsformalien waren u.a. die Verabschiedung des Haushaltsplans des ersten BDKV-Jahres.
Prof. Jens Michow: „Für die deutsche Veranstaltungswirtschaft war das ein wirklich historischer Tag. Die Bündelung nahezu aller Unternehmen des Wirtschaftszweigs in einem Verband verleiht dem BDKV erhebliche Schlagkraft. Dabei freue ich mich vor allem darüber, nun auch die Interessen der vielen Klassik-Veranstalter und –Vermittler vertreten zu dürfen, die ja bisher nur im VDKD organisiert waren“. Pascal Funke ergänzt: „Ich danke Jens Michow, den Vorständen und Justitiaren für die effektive Zusammenarbeit der vergangenen Monate und den Mitgliedern für ihr Vertrauen. So gestärkt können wir den künftigen Herausforderungen gelassen entgegen sehen.“
Bis 2021 obliegt die rechtliche Beratung der Mitglieder zwei Justitiaren: dem bisherigen Geschäftsführenden Justitiar des VDKD, Prof. Dr. Johannes Kreile, und dem bisherigen Justitiar des bdv, Dr. Johannes Ulbricht.
Um eine nahtlose Zusammenführung der Expertise beider Verbände in den BDKV zu gewährleisten, sieht der Verschmelzungsvertrag vor, dass die bisherigen Vorstandsmitglieder bis 2021 gemeinsam den Vorstand des BDKV bilden. Vorstandsmitglieder sind damit ab 1.1.2019: Christian Doll (bdv), Elisabeth Ehlers (VDKD), Christian Gerlach (VDKD), Michael Hermann (VDKD), Daniel Rothammer (bdv), Ulrike Schirrmacher (bdv), Sonia Simmenauer (VDKD), Stephan Thanscheidt (bdv), Michaela Russ (VDKD) und Klaus Wollny (bdv).
Im Mittelpunkt der von NDR-Moderator Jan Hendrik Becker moderierten ersten gemeinsamen Veranstaltung stand vor allem das gegenseitige Kennenlernen der Mitglieder. Zu den Höhepunkten des Nachmittags zählten ein Podiumsgespräch mit Dr. Carsten Brosda, Senator der Hamburger Behörde für Kultur und Medien, und ein Vortrag des populären Trendforschers Matthias Horx unter dem Titel „Kultur im Wandel der Zeiten“.
Zum Abschluss des Tages trafen sich die über 220 Versammlungsteilnehmer zu einem Gala-Buffet, zu dessen Beginn unter großem Applaus der traditionelle VDKD-Musikpreis an den jungen Trompeter Simon Höfele verliehen wurde.
Mitglieder des „Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft“ werden rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter sein. Die Veranstaltungsbranche erwirtschaftet jährlich mit 113,5 Millionen verkauften Tickets einen Gesamtumsatz von rund fünf Milliarden Euro.
Quelle: http://www.vdkd.de