Fast unbemerkt neben den großen Urheberrechtsdebatten feierte die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten ihren 50. Geburtstag im Rahmen eines jährlichen Symposiums am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Zu diesem wissenschaftlichen Festakt waren – und das ist sehr positiv zu würdigen – nicht nur Feiertagsredner eingeladen, sondern auch Urheberrechtsinterpreten und Betroffene.
Dass man überhaupt zwischen Urhebern und Interpreten „als nachschaffenden Künstlern“ einen Unterschied macht, war lange gar nicht klar. Bis in die 60er-Jahre hinein waren sie ganz ähnlich gestellt. Erst dann koppelte man Interpreten und Urheber voneinander ab. Dies war zuvor schon erkannt worden, und so gründete sich diese Verwertungsgesellschaft, die ja wiederum – ähnlich wie die GEMA – verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen hatte. Neben den Interpreten sind schließlich auch die konkreten Verwerter, in diesem Fall die phonographische Industrie, mit von der Partie. Wenig rosige Zeit für letztere, befürchet Rechtsanwalt Martin Schaefer, der über „Tonträgerhersteller und die GVL“ referierte. Der vor spätestens zehn Jahren einsetzende Umbruch der Verwertungsmöglichkeiten für Urheber, Interpreten und Verwerter durch das Internet habe die Rahmenbedingungen dieses Solidarpaktes entscheidend verändert. Die großen Plattenfirmen verlieren immer deutlicher ihre Funktion.
Folglich könnte es auch sein, dass sich die ohnehin schon schwierigen Interessengemeinschaften weiter auseinanderentwickeln. Viele verschiedene Interessen suchen nach neuen Rahmenbedingungen. Die Zukunft der Rechtsausgestaltung ist daher eine der Fragen der Zukunft. Auf europäischer Rechtsebene sei aber momentan eine merkwürdige Halbherzigkeit zu beobachten, es sei gerade so, als wolle man den Linksverkehr einführen, zunächst allerdings nur für LKW. Abschließend erklärte Christian Höppner als Generalsekretär des Deutschen Musikrates, dass der Kampf um die sogenannten Digital Natives für die Zukunft entscheidend sein werde. Ob für diesen Zweck die gerade erschienene Resolution des Deutschen Musikrates „Digitalisierung – ohne Urheber keine Kreativität“ die richtigen Weichen stellt, bleibt eine hier doch skeptisch zu beurteilende Frage.