In Zeiten der Corona-Krise sind Urheber und Künstler kreativ in bisher ungeahntem Ausmaß. Virtuelle Konzerte werden in den unterschiedlichsten Formen zur Freude vieler Menschen über die digitalen Medien verbreitet. Meist geschieht dies kostenfrei oder ohne angemessene Vergütung für die Rechteinhaber. Gerade jetzt ist es umso wichtiger, dass die Leistungen der Rechteinhaber auch in der digitalen Welt honoriert und vergütet werden.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Die Grundlagen für ein faires Vergütungssystem im Internet wurden im letzten Jahr von der Europäischen Union gelegt. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht ist daher für alle Kulturschaffenden und Kreative dringender denn je.“
Die am 6. Juni 2019 in Kraft getretene DSM-Richtlinie stärkt die Position von Rechteinhabern, fördert den Abschluss von angemessenen Lizenzvereinbarungen und bringt gleichzeitig auch Rechtssicherheit für die User auf Plattformen mit sich. Darüber hinaus werden viele weitere wichtige, seit Jahren offene Fragen, wie z.B. die Verlegerbeteiligung bei Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften, rechtssicher ausgestaltet.“
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