Der Vorstand der VG WORT hat in einer außerordentlichen Sitzung am Dienstag, den 14. August 2012, einstimmig beschlossen, die Ausschüttungen im Jahr 2012 an Autoren und Verlage entsprechend den geltenden Verteilungsplänen der VG WORT durchzuführen. Er hat diese Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände und nach externer Beratung getroffen. Die diesjährige Hauptausschüttung hatte sich verzögert, da erst noch die Auswirkungen eines Urteils des Landgerichts München I vom 24. Mai 2012 überprüft werden mussten.
Gegen das Urteil hat die VG WORT Berufung eingelegt (vgl. dazu Information der VG WORT vom 22. Juni 2012).
Die Ausschüttung erfolgt unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen, falls die Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt werden sollte.
Der Verwaltungsrat der VG WORT hat dem Beschluss des Vorstands in einer außerordentlichen Sitzung am 14. August 2012 zugestimmt. Mit der Ausschüttung können Überweisungsempfänger mit Beginn der letzten Augustwoche rechnen, Scheckempfänger einige Tage später.
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