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Wieder keine Einigung im Tarifstreit der 90 Opern- und Konzertorchester

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Köln (ddp). Die Orchestermusiker bekommen ab dem 1. November eine Einkommenserhöhung von 1,5 Prozent. Das beschloss am Montag der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins (DBV), wie eine Sprecherin in Köln mitteilte. Mitglieder von Kommunalorchestern bekommen demnach eine zusätzliche Zahlung von monatlich 50 Euro.

    Ein Tarifvertrag mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) werde darüber nicht abgeschlossen, hieß es. Lohnerhöhungen könnten satzungsgemäß vom Bühnenverein auch ohne einen solchen Tarifvertrag beschlossen werden.

   Der Bühnenverein äußerte zugleich seinen Unmut über die Musikergewerkschaft DOV und warf ihr vor, ihre «Blockadehaltung» zum Abschluss eines reformierten Musikertarifvertrages (TVK) nicht aufgegeben zu haben. Deshalb beschloss der Tarifausschuss des DBV die Kündigung des gesamten bisher geltenden TVK, wenn nicht bis zum 31. März 2009 der bereits im November 2006 ausgehandelte neue TVK von der DOV unterschrieben werde.


 

Ergänzend dazu die Pressemeldungen der DOV und des DBV:

DOV:
Orchestertarifvertrag: Verhandlungen gescheitert - Neue Arbeitgeberforderungen unzumutbar

Die Tarifverhandlungen zu einem neuen Orchestertarifvertrag sind am 13. Oktober 2008 in Köln gescheitert. Der Arbeitgeberverband Deutscher Bühnenverein (DBV) war trotz der massiven Warnstreiks von 80 Orchestern in der Woche vom 6. bis zum 12. Oktober 2008 nicht bereit, der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) weiterhin die unmittelbare Ankopplung der Orchester an den öffentlichen Dienst zu garantieren.

"Die DOV hatte sich zuvor bereit erklärt, alle bislang bereits zugestandenen Veränderungen aus den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes zu akzeptieren. Dennoch bestand der DBV darauf, die seit Jahrzehnten geltende, an den öffentlichen Dienst gekoppelte Vergütungsautomatik der Orchester empfindlich einzuschränken. Dies war für die DOV nicht annehmbar. Damit sind jetzt unangekündigte Vollstreiks mit kompletten Proben- und Vorstellungsausfällen jederzeit bundesweit möglich", sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.

Die DOV prüft jetzt auch mögliche juristische Schritte. In bundesweiten Regionalveranstaltungen der Orchester werden weitere Arbeitskampfmaßnahmen und Aktionen vorbereitet. Ziel ist unverändert der Erhalt eines Flächentarifvertrages, der die gleichberechtigte Verankerung der Orchester im öffentlichen Dienst sicherstellt.

V.i.S.d.P.
Gerald Mertens

 

DBV:
Beschluss des Tarifausschusses des Deutschen Bühnenvereins vom 13. Oktober 2008 zu den Tarifverhandlungen mit der Musikergewerkschaft DOV
1. Die Musikergewerkschaft DOV hat in den heutigen Verhandlungen ihre Blockadehaltung zum Abschluss eines reformierten Musikertarifvertrages (TVK) nicht aufgegeben. Deshalb hat der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins in seiner heutigen Sitzung die Kündigung des gesamten bisher geltenden TVK beschlossen, wenn nicht bis zum 31. März 2009 der bereits im November 2006 ausgehandelte neue TVK von der DOV unterschrieben wird.

2. Dieser neue TVK enthält auch eine Anpassungsklausel, die die Ankopplung der Orchester an die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes sicherstellt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Werden die Arbeitsentgelte der unter BAT, TV-L und TVöD – bzw. einen diese Tarifverträge ersetzenden Tarifvertrag – fallenden Beschäftigten durch Tarifvertrag allgemein geändert, sind die Vergütungen des Musikers diesen Änderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.“

3. Damit die Blockadehaltung der Musikergewerkschaft DOV nicht zulasten der Orchestermusiker geht, beschloss der Tarifausschuss gleichzeitig eine Lohnerhöhung für die Orchestermusiker ab dem 1. November 2008. Die Erhöhung beträgt 1,5 Prozent; hinzu kommt für die Kommunalorchester eine zusätzliche Zahlung in Höhe von monatlich 50,- Euro. Dies entspricht den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dort – im Gegensatz zu den Orchestern – das 13. Monatsgehalt gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen wurde. Ein Tarifvertrag mit der Musikergewerkschaft DOV wird darüber nicht abgeschlossen. Lohnerhöhungen können satzungsgemäß vom Bühnenverein auch ohne einen solchen Tarifvertrag beschlossen werden.