München - Gute Nachrichten für deutsche Musikfans: Die Videoplattform YouTube und die Rechte-Verwertungsgesellschaft Gema haben sich auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Bereits seit dem frühen Dienstagmorgen gebe es die sogenannten roten Sperrtafeln nicht mehr, die YouTube-Nutzer bei urheberrechtlich geschützten Videos bislang statt einiger Musikclips sahen.
Über sieben Jahre dauerte der erbitterte Streit zwischen YouTube und der Gema - und das ist eine Ewigkeit im Internet-Geschäft. Gerade bei den jungen, aktiven Nutzern der Videoplattform wuchs in Deutschland eine ganze Generation heran, die YouTube nicht ohne die lästigen Sperrtafeln kennt. Denn egal ob man einst den Überraschungshit «Gangnam Style» des südkoreanischen Rappers Psy sehen wollte, oder das Neueste von Rihanna, Selena Gomez oder Justin Bieber - stattdessen hieß es immer wieder: «Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar».
So konnte man sich zum Beispiel von den zehn Top-Videos des Jahres 2014 in Deutschland ganze zwei ansehen. Nach einigen Schätzungen waren zeitweise rund 60 Prozent der Musikvideos bei YouTube in Deutschland gesperrt, offizielle Angaben dazu gibt es nicht. Man konnte zwar über technische Hilfsmittel wie VPN-Tunnel das Geoblocking von YouTube reinlegen und so tun, als greife man auf den Dienst aus einem anderen Land zu. Aber für die meisten war das zuviel Aufwand.
Jetzt also die Einigung. Man weiß nicht genau, wie YouTube und die Verwertungsgesellschaft ihre Differenzen ausräumen konnten - die Seiten vereinbarten Stillschweigen. In der Branche wird davon ausgegangen, dass es einen Kompromiss zwischen den Positionen der Seiten gab.
Ein zentraler Knackpunkt war die Forderung der Gema, eine Vergütung pro Stream zu bekommen - so wie das bei Gratis-Versionen von Online-Streamingdiensten läuft. YouTube weigerte sich mit der Begründung, man sei nur eine technische Plattform - und die Bürde der Lizenzierung liege damit bei denen, die Videos hochladen. Der Dienst muss demnach nur Videos entfernen, wenn er von Rechteinhabern auf eine Verletzung hingewiesen wird. Und als Alternative zur Löschung hat der Internet-Konzern sein System «Content ID», mit dem Inhalte identifiziert werden können, damit der Rechteinhaber eine Beteiligung an den Werbeerlösen bekommt.
Dem Nutzer, der nach neuer Musik bei YouTube sucht, kann das alles egal sein. Für ihn zählt, dass man beim Anklicken von YouTube-Links nur noch selten auf gesperrte Inhalte stoßen dürfte. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Rechteinhaber nicht von der Gema vertreten werden und auch separat keine Vereinbarung mit YouTube geschlossen haben. Oder wenn die Löschung wegen einer Urheberrechtsverletzung gefordert wurde.
Ungewöhnlich an der Einigung ist allein schon, dass beide Seiten betonen, sie seien weiterhin unterschiedlicher Meinung, was die Rechtslage angeht. Das soll aber dem Geldverdienen nicht mehr im Wege stehen. Das liegt auch daran, dass sich das Musikgeschäft in den Jahren des Grabenkampfs zwischen Gema und YouTube immer mehr ins Netz verlagert hat. Auch von Seiten der Rechteinhaber war immer mehr Ungeduld zu spüren. «Die meisten Musiklabels haben sich ohnehin nicht mehr daran gehalten und einfach die Videos als Gema-freie Musik ausgezeichnet und veröffentlicht», sagt ein Brancheninsider. So seien immer mehr theoretisch gesperrte Songs zu den Nutzern durchgesickert.
Und auf der anderen Seite der Barrikaden es war auch nicht im Interesse von YouTube, wenn die Nutzer aus Deutschland sich die Musik woanders suchen. Denn inzwischen gibt es jede Menge von Streaming-Diensten, die zum Teil auch werbefinanzierte Gratis-Varianten haben. Spotify ist Marktführer mit insgesamt mehr als 100 Millionen Nutzern.
Doch weltweit gesehen ist YouTube immer noch eine Supermacht im Musikgeschäft. Die Plattform kommt insgesamt auf über eine Milliarde Nutzer. Der Konzern betont, man habe mit Hilfe von «Content ID» zwei Milliarden an Rechteinhaber ausgezahlt. Die Musikindustrie murrt, gemessen an der Nutzerzahl sei das zu wenig. Hunderte Künstler unterschrieben Briefe an EU-Kommission und US-Regierung, in denen sie vor einer «Entwertung» der Musik durch Online-Plattformen warnen.
Es ist aber eine komplexe Situation. Denn zugleich platzieren die Musikkonzerne selbst frische Videos bei YouTube - um neue Songs bekannter zu machen, wie es heißt. Das ist eine Praxis, die schon lange Streaming-Diensten wie Spotify oder Deezer ein Dorn im Auge ist. Google kann nach der Einigung mit der Gema nun auch in Deutschland Tempo bei dem kostenpflichtigen Abo-Dienst YouTube Red machen, der vielleicht die Musikbranche ein wenig besänftigen könnte, weil er mehr Geld abwirft.
Wird das Musikgeschäft in Deutschland nun anders laufen, da alle möglichen Top-Videos ganz offiziell bei YouTube verfügbar sind? Die Videoplattform hatte hierzulande nach jüngsten Mediadaten bereits rund 35 Millionen Nutzer. «Für uns ändert sich die Konkurrenzsituation nicht wirklich», zeigt sich Michael Krause überzeugt, der das internationale Geschäft beim Streamingdienst Deezer leitet. «Wenn man sich ansieht, wie die Jugendlichen Musik konsumieren, ist auch schon bisher viel über YouTube gelaufen.» Die Streaming-Anbieter wollen die Nutzer ihrerseits mit mehr Bedienkomfort und einem breiteren Angebot überzeugen.
Ergänzend dazu die Pressemeldung der GEMA:
GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube: Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter
Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Die GEMA löst mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen Verwertungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern ein.
Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.
„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung.
Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. „Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen“, ergänzt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA.
Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.
Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen.
„Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Dr. Harald Heker. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“