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Der Streit der Künstler Christo und Jeanne-Claude mit einer Foto- und Bildagentur wurde am Donnerstag beigelegt. Das alleinige Vermarktungsrecht für die Bilder des 1995 verhüllten Berliner Reichstags wurde dem Künstlerpaar zugesprochen.
Karlsruhe (AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Künstlern Christo und Jeanne-Claude am Donnerstag das alleinige Vermarktungsrecht für die Bilder des 1995 verhüllten Berliner Reichstags zugesprochen. Damit hatte die Unterlassungsklage der beiden Künstler gegen eine Berliner Foto- und Bildagentur auch in letzter Instanz Erfolg. Die Agentur hatte ohne Genehmigung der Künstler zwei Postkartenmotive verkauft, auf der der verhüllte Reichstag innerhalb eines Panoramabildes zu sehen ist.Bereits die Vorinstanzen, das Landgericht und Kammergericht Berlin, hatten dem Künstlerpaar Recht gegeben. Die beklagte Foto- und Bildagentur legte jedoch Revision ein, die der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat in Karlsruhe wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles annahm. Nach dem deutschen Urheberrecht darf ein urheberrechtlich geschütztes Werk nämlich dann fotografiert werden, wenn es sich "bleibend an öffentlichen Straßen und Plätzen befindet".