Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus‘ wird das Deutsche Chorfest nicht wie geplant vom 30. April bis 3. Mai 2020 stattfinden.
„Wir bedauern, dass wir im nächsten Monat nicht mit unseren Sängerinnen und Sängern aus ganz Deutschland in Leipzig das Chorfest feiern können, aber die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus‘ und damit die Gesundheit der Bevölkerung gehen vor. So sind wir jetzt mit der Stadt Leipzig und unseren Förderern und Partnern über einen Ausweichtermin im Jahr 2021 oder 2022 im Gespräch“, sagt Christian Wulff, Präsident des Deutschen Chorverbands.
Damit wird den Empfehlungen von Seiten der Bundesregierung und eindrücklichen Apellen des Bundespräsidenten Frank‐Walter Steinmeier an die Verantwortung aller Einzelnen Rechnung getragen. „Wir möchten dieser Verantwortung, die wir dabei gerade auch für unsere Chöre haben, gerecht werden“, so Wulff weiter.
Zum Deutschen Chorfest sind rund 15.000 SängerInnen aus dem ganzen Bundesgebiet angemeldet, darunter auch aus Bundesländern wie Nordrhein‐Westfalen, die hohe Corona‐Fallzahlen aufweisen. Bei einer Pressekonferenz am 11. März in Dresden hatten Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, erklärt, das Gesundheitsministerium habe einen Erlass erarbeitet, der den Gesundheitsämtern die Handhabe gibt, Veranstaltungen mit mehr als tausend BesucherInnen abzusagen. Da sich bei Großveranstaltungen die Gefahr einer Virusübertragung nicht sicher beurteilen lässt und die Herkunft der TeilnehmerInnen nicht abschätzbar ist, müssen sie abgesagt werden. Dieser Erlass gelte auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich. Seitens der Stadt Leipzig wurden daraufhin bereits alle Großveranstaltungen mit über tausend TeilnehmerInnen in Leipzig bis einschließlich 10. April abgesagt.
Für angemeldete Chorfest‐TeilnehmerInnen gilt, dass sie die Teilnahmegebühren erstattet bekommen. Bereits gekaufte Konzertkarten können an den Vorverkaufsstellen, an denen sie erworben wurden, zurückgegeben werden.