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Sound-Logos oder Opern

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Anfang des Jahres hat die Firma Sennheiser eine Soundlogo-Wettbewerb ausgerufen. Dabei war offensichtlich nicht ganz klar, ob dies ein Wettbewerb zum "Spaß" oder zum vollen Ernst sein sollte. Wer wollte, konnte jedenfalls bis zu 5 Soundlogos einsenden. Dem Gewinner winkt eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro. Sollte Sennheiser das Soundlogo dann auch selbst verwenden, sollte eine Summe von 30.000 Euro fällig werden. (Nicht ganz klar dabei, ob es dazu der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers bedarf oder ob diese mit der Teilnahme als erteilt gelten dürfte.)

Was mich daran sehr erstaunt, ist, wie nun in der freien Wirtschaft der Wert von Musik taxiert wird. Leider kenne ich mich mit den möglichen Aufwandsgrößen und Entschädigungen im Bereich der Neuen Musik nicht aus. Doch dürften dort Anstrengungen weit weniger honoriert werden, sowohl in Wettbewerb wie in in fixierten Honoraren. Über Informationen hierzu wäre ich dankbar. Merkwürdig aber ist das Verhalten des Composers Club in dieser Angelegenheit auch. Der bemängelte, dass seine Adressliste geplündert wurde, um Komponisten aus seinen Reihen direkt anzusprechen. Er bemängelt aber auch den "Knebelvertrag" von Sennheiser und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich nicht bei diesem Wettbewerb zu engagieren. Beim Composers Club findet sich die Empfehlung:

Nicht zu vergessen: Bei dem von Sennheiser ausgeschriebenen Wettbewerb wird nicht "Das schönste Urlaubsfoto" gesucht. Konzeption und Produktion eines Soundlogos auf professionellem Niveau sind mit erheblichem Aufwand verbunden. Für Auftragskomponisten wäre es ruinös, wenn sie zukünftig an solchen "Preisausschreiben" ihrer Kunden teilnehmen müssten, um - mit viel Glück - an Aufträge zu kommen. Für den einzelnen Komponisten wird die Chance in solch einer Lotterie zu gewinnen umso unrealistischer, desto mehr seiner Kollegen sich beteiligen - während für den Auftraggeber eine unbegrenzt hohe Teilnehmerzahl kein finanzielles Risiko darstellt und gleichzeitig eine Minimierung der Kosten für jeden eingereichten Beitrag bedeutet. Der Composers Club rät daher seinen Mitgliedern dringend davon ab, an Wettbewerben ohne Bezahlung teilzunehmen - und schon gar nicht an dem aktuellen "Sennheiser Sound Logo Contest".

Wie wählerisch aber darf man sein? Und sind damit diejenigen, die teilnehmen, die Trottel vom Dienst? Sennheiser hatte damals auf die Kritik reagiert,

Obwohl wir auf unser E-Mail-Schreiben auch positive Antworten aus den Reihen Ihrer Mitglieder erhalten haben, werden wir in Zukunft von dieser Art der Kommunikation mit Ihren Mitgliedern absehen bzw. uns vor Kontaktaufnahme erst einmal mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

und damit auch klar gemacht, dass einige Mitglieder dumm genug gewesen sein müssen. Aber wird das eben gefiltert. Durch eine Vorstandsvorzensur wohl. Ob das dann so dolle dienlich ist. Sennheiser hat außerdem bestritten, dass es einen Automatismus gebe bei der Verwendung und Zahlung des Soundlogos. Allenfalls gäbe es eine "Option". Es entspreche nicht der Firmenpolitik der Firma Sennheiser,

sich zu Lasten von Urhebern Leistungen zu erschleichen.

Der Composers Club war damit nicht einverstanden, siehe oben. Er nennt die Vertragsbedingungen weiterhin Knebelvertrag. Daneben steht aber auch die Frage, wie verschieden musikalische Leistungen hier bewertet und eingeordnet werden. Aber reagiert der Composers Club hier nicht über die Maßen? Wie wählerisch kann man eigentlich sein? Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an zwei Ereignisse. Die "Enttäuschung" als ich sah, dass die Zweite Abgesangsszene von Rihm ein "Auftragwerk der Stadtsparkasse Kassel" gewesen ist und zweitens das für mich damals unjwahrscheinliche Erstaunen, wie Spahlinger einmal eine Diskussion über Adorno (1989) nicht in den Räumen der Deutschen Bank in Frankfurt führen wollte - woraufhin das Symposium in die Räume der Musikhochschule Frankfurt/M. verlegt wurde. Damit auf den Ursprung des Blogs in Darmstadt zurückkommend: Wann wird der Artenschutz für Neue Musik (wie in Darmstadt) zu einem - auch ästhetischen - Gefängnis mit nur anderen Regeln "als draußen"?

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