Die Gemeinde Horgau sucht für Ihre kommunale Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Musikschulleitung für die pädagogische Leitung
der Sing- und Musikschule mit eigener Lehrtätigkeit (m/w/d)
Umfang der Beschäftigung:
unbefristet in Vollzeit
(39 Std, à 60 Minuten; davon max. 50 % Leitung und max. 50 % Unterricht)
Die Stelle ist teilzeitfähig und kann in künstlerisch-pädagogische Leitung und Verwaltungsaufgaben geteilt werden
Qualifikation der musikpädagogischen Fachkraft,
- Bachelor/Master of music / of arts,
- Diplommusiklehrer,
- Hochschulabschluss in einem künstlerisch-pädagogischen Studiengang
- staatliche Anerkennung als Musiklehrer
- Gymnasiallehrer für Musik, Musiklehrer an Realschulen,
- Grund-, Mittel- und Hauptschullehrer mit dem Wahlpflichtfach Musik und
Abschluss nach der Lehramtsprüfungsordnung, - hauptberufliche Kirchenmusiker (A-/B-Prüfung)
- Abschluss als Instrumentalist oder Sänger in einem künstlerischen Hochschulstudiengang,
- künstlerische Staatsprüfung oder künstlerischer Reifeprüfung, soweit eine pädagogische Befähigung anderweitig nachgewiesen wird.
Bei gleichwertiger ausländischer Qualifikation: Nachweise für die Verwendung in Deutschland durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
PKW Führerschein der Klasse B
Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Vergütung: TVöD (VKA) EG 10
Bewerbungsfrist: bis 18.03.2025
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag TVöD (VKA) EG 10 auch in unterrichtsfreier Zeit
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach Tarifvertag TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung (i.H.v.70,28 %)
- Betriebsrente für kommunale Beschäftigte in Form einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
- vermögenswirksame Leistungen
- 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
u. anschließenden Krankengeldzuschuss - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Gemeinde Horgau (2.952 Ew.) und der Markt Zusmarshausen (6.642 Ew.) sind gemeinsame Träger der Sing- und Musikschule. Die Sing- und Musikschule ist eine kommunale Bildungseinrichtung mit derzeit 584 Schülern, und 155 JWStd und derzeit 12 Lehrkräften und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung. Die gemeindliche Bildungseinrichtung bietet von Anfang an eine qualifizierte musikalische Bildung in professioneller Breitenarbeit. Unsere Sing- und Musikschule darf im Jahr 2026 ihr 50 jähriges Bestehen feiern. Eine gemeindliche Mehrzweckhalle steht für vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung.
Der Sitz der der Musikschule ist in Horgau. Musikschullehrkräfte sind im öffentlichen Dienst Beschäftigte der Gemeinde Horgau, der historisch bedingt, die Verwaltung der Musikschuleb obliegt. Horgau und Zusmarshausen liegen im schönen Rothtal, im Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Zusmarshausen liegt mit eigener Anschluss-stelle direkt an der Autobahn A 8 München-Stuttgart (E 52), an der Bundesstraße B 10 Augsburg-Ulm und Staatsstraße 2027. Horgau ist ca. 16 km westlich der Stadt Augsburg gelegen, ebenfalls verkehrsgünstig an der Staatsstraße 2510 (ehem. Bundesstraße 10), auch zur Anbindung über die Bundesautobahn BAB A8 sind es nur
5 km (Ausfahrt Adelsried).
Wir wünschen uns:
Von Vorteil sind
- Mehrjährige Berufserfahrung an einer öffentlichen Musikschule
- Teilnahme am Lehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“ des VdM,
- Wirtschaftliches Denken und Handeln
- Sozial- und Personalführungskompetenzen
- Teamfähigkeit
- Zeitliche Flexibilität
- Entsprechende Unterrichtserfahrung
- Bereitschaft zu persönlichem Engagement und Fortbildung
- Teamfähigkeit
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum
18.03.2025 (Datum des Eingangsstempels) an die Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau, gerne auch per Email an personalhorgau.de (personal[at]horgau[dot]de) Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sproll gerne unter Tel. 08294-8040-17 zur Verfügung.
Datenschutz und Hinweise
Bitte beachten Sie die Informationen unter www.horgau.de zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren.
Bitte reichen Sie Kopien ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen ein, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt werden.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.