Hauptbild
nmz Print
Kicker
Über die nmz – Leitlinien

Immer am Puls des Musiklebens: neue musikzeitung – nmz

Paragraphs
Text
Die neue musikzeitung (nmz), Deutschlands größte Musikfachzeitung, wurde 1952 unter dem Titel „Musikalische Jugend – jeunesses musicales“ von Bernhard Bosse und Eckart Rohlfs gegründet.
 
Die nmz erscheint zehnmal jährlich im Berliner Zeitungsformat. Neben der ausführlichen Berichterstattung und Kommentierung sämtlicher Aspekte des Musiklebens unter besonderer Berücksichtigung der Musikpädagogik, der Kulturpolitik und der zeitgenössichen Musik sowie einem umfangreichen Rezensionsteil enthält sie Inserate und einen umfangreichen Stellenmarkt.
 
Seit vielen Jahren bewährt ist die Kooperation mit namhaften Verbänden des deutschen Musiklebens, deren Mitteilungen die nmz veröffentlicht.
 
Die nmz ist seit August 1997 online und hat sich zu einem der umfassendsten Internetangebote im Musikbereich entwickelt.

Journalistische Leitlinien der neuen musikzeitung

Präambel

Die Redakteurinnen und Redakteure der neuen musikzeitung sind sich der Verantwortung bewusst, die sie für die Information und Meinungsbildung in Deutschland haben. Unabhängigkeit ist die unverzichtbare Grundlage ihrer Arbeit.

Die Leitlinien konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserats (http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/). Die Einhaltung dieser Leitlinien bei der journalistischen Arbeit aller Redakteurinnen und Redakteure sichert die Rahmenbedingungen, die unabhängigen und kritischen Journalismus der neuen musikzeitung ermöglichen.

Private und geschäftliche Interessen

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Redakteurinnen und Redakteure beeinflusst werden.

Dies ist Gegenstand der Ziffern 6 und 7 des Pressekodex.

Die Journalistinnen und Journalisten der neuen musikzeitung

  • berichten grundsätzlich nicht über nahestehende Personen, insbesondere Familienangehörige in Text und Bild, es sei denn, es liegt ein mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmter sachlicher Grund vor.
  • nutzen ihre Berichterstattung nicht, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen.
  • stimmen sich grundsätzlich mit ihrem Vorgesetzten ab, falls durch Mitgliedschaft, Bekleidung eines Amtes oder durch ein Mandat in Vereinen, Parteien, Verbänden und sonstigen Institutionen, durch Beteiligung an Unternehmen, durch gestattete Nebentätigkeit oder durch eine Beziehung zu Personen oder Institutionen der Anschein erweckt werden könnte, dass dadurch die Neutralität ihrer Berichterstattung über diese Vereine, Parteien, Verbände, Unternehmen, Personen und sonstigen Institutionen beeinträchtigt würde.

Trennung von Werbung und Redaktion

Die Journalistinnen und Journalisten der neuen musikzeitung

  • stellen gemeinsam mit dem Verlag sicher, dass eine Trennung von Anzeigen und Redaktion gewahrt wird. Anzeigen dürfen durch ihre Gestaltung – insgesamt oder durch beherrschende Komponenten – nicht den Eindruck erwecken, sie seien redaktioneller Bestandteil des Titels. Insbesondere auf eine klare Unterscheidbarkeit der Typografie ist zu achten. Im Zweifelsfall muss die Anzeige klar und in ausreichender Größe entsprechend gekennzeichnet werden.
  • entziehen sich inhaltlichen Einflussversuchen von Anzeigenkunden oder interessierter Seite und treffen keine Absprachen, die ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigen. Merchandising-Aktionen und Medien-Partnerschaften sind erforderlichenfalls als solche zu kennzeichnen.

Geschenke und Pressereisen

Die Gefährdung unabhängiger journalistischer Arbeit durch persönliche Vorteilsnahme ist Gegenstand der Ziffer 15 des Pressekodex. Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Journalisten könne durch Gewährung von Einladungen oder Geschenken beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.

Die Journalisten der neuen musikzeitung nehmen keine Geschenke an, die den Charakter einer persönlichen Vorteilsnahme haben, oder geben diese – falls die Annahme unvermeidbar ist – an den Verlag weiter, der diese karitativen Zwecken zuführt.

Pressereisen sind als solche zu kennzeichnen.

Umgang mit Quellen

Die Sorgfaltspflicht des Journalisten im Umgang mit Quellen ist für die journalistische Arbeit und das Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit von höchster Bedeutung. In Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Regelungen regelt der Pressekodex in Ziffer 2 den Umgang mit Quellen.

Die Journalisten der neuen musikzeitung tragen grundsätzlich, auch im Falle besonderen Termindrucks, dafür Sorge, dass Interviews vom Gesprächspartner mündlich oder schriftlich autorisiert werden, es sei denn, es sind andere Absprachen dokumentiert.

Komplexe Themen

Berichte über politisch kontroverse, wirtschaftlich diffizile oder gesellschaftlich delikate Themen stellen journalistische Herausforderungen dar, die handwerklich grundsätzlich gleich behandelt werden wie alle anderen Themen auch. Allerdings ist in der Berichterstattung dem Ton und dem Stil besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Heikle Themen bergen ein hohes Schadenpotenzial für unseren Ruf und unsere Glaubwürdigkeit. Weil sich Fehler in einem solchen Umfeld um ein Vielfaches verstärkt auswirken, ist eine einwandfreie professionelle Einstellung besonders wichtig.

Über die journalistische Arbeit an heiklen Themen müssen – ohne vorherige Aufforderung – die direkten Vorgesetzten konsultiert werden. Bei der Arbeit an Geschichten, die das Unternehmen in eine rufschädigende Kontroverse verwickeln könnten, ist die Chefredaktion zwingend zu konsultieren.

Satire

Satire darf sich weiter aus dem Fenster herauslehnen, solange sie auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Sache abzielt und nicht auf die Herabwürdigung der Person.

Auch in der neuen musikzeitung ist die Satire ein zulässiges Mittel der journalistischen Auseinandersetzung. Sie muss deklariert werden oder wenigstens klar erkennbar sein. Der Tatsachenkern der satirischen Aussage darf nicht unwahr oder ehrverletzend sein. Die Menschenwürde ist zu respektieren.

Inhalte

Kein Autor und keine Autorin darf gezwungen werden, beim Schreiben eine andere Meinung als die eigene zu vertreten oder gegen die eigene Überzeugung zu bebildern oder zu schreiben.

Ansichten von Redaktionsmitgliedern, die den in der Redaktion jeweils vorherrschenden Sichtweisen zuwider laufen, werden respektiert. In der Kommentierung finden auch Minderheitsmeinungen innerhalb der Redaktion ihren Platz.