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Was ist eigentlich die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“?

Untertitel
Die Kooperation der Grundschulen mit der Staatlichen Jugendmusikschule in Hamburg
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Wenn man als Musikschulleiter zur Zeit nicht aufpaßt, sitzt man schnell nur noch übellaunig am Schreibtisch und wartet darauf, daß der Nächste kommt, der einem etwas wegnehmen will, Personalmittel, Sachmittel, die Ensemble- und Ergänzungsfächer, den Einzelunterricht etcetera. Wenn man als Musikschulleiter nicht in Resignation versinken möchte, wenn man will, daß die Schule trotz der andauernden Haushaltskrise nicht nur Schrumpfungsprozesse erleidet, dann muß man sich etwas ausdenken. Gibt es zur Zeit wirklich keine quantitativen Perspektiven? Wir in Hamburg kamen zu dem Ergebnis, daß der Bereich des Nachmittagsunterrichts über Jahre hinweg keine quantitativen Entwicklungen erleben wird. Vielen Musikschulen werden Stellen weggenommen. Wo kann es Entwicklungen geben? Unser Blick fiel auf die Grundschulen. Seit Jahren klagen viele darüber, daß es in den Grundschulen zu wenig Musikunterricht gibt. Ein hoher Prozentsatz der von den Stundentafeln vorgesehenen Musikstunden fällt aus, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, weil ausgebildete Musiklehrkräfte Klassenlehrer sind und deswegen nur noch wenige Musikstunden geben, weil Musiklehrer lieber Mathematik unterrichten, weil von den Musikhochschulen zu wenig Fachkräfte ausgebildet werden und noch weniger davon tatsächlich in den Schulen ankommen. Könnte die Musikschule hier nicht aktiv werden? Den Grundschulen Musikschulunterricht anbieten? Die meisten Musikschullehrkräfte haben sowieso nur Teilzeitverträge, haben also noch Kapazitäten frei. Wir erfuhren von den Planungen zur neuen Halbtagsgrundschule. Ein neuer Grundschultyp wurde in Hamburg vorbereitet, wie wir hörten. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich täglich länger als bisher in der Grundschule aufhalten. Das könnte unsere Chance sein, und wir unterbreiteten unserem Schulträger Vorschläge zu einer Intensivierung des Musikunterrichts in den Grundschulen durch Einbeziehung der Musikschule. Wir hatten Glück, unser Angebot kam zur rechten Zeit. Der neue Grundschultyp wurde geschaffen und mit ihm die in Hamburg nun sogenannte „Kooperation der Grundschulen mit der Staatlichen Jugendmusikschule“. Feste Öffnungszeiten Die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“ - Was ist das eigentlich? Die Grundschule sah bisher keine festen Öffnungszeiten vor. Das war bekanntlich vor allem für berufstätige Eltern ein Problem. Bei Eintritt ihres Kindes in die Schule bekamen sie häufig Betreuungsprobleme, da aus schulorganisatorischen Gründen die täglichen Anfangs- und Schlußzeiten variieren oder bei Erkrankungen von Lehrerinnen und Lehrern Unterrichtsausfall häufig nicht vermeidbar ist. Die „Verläßliche Halbtagsgrundschule“ ist nun „verläßlich“ von 8 bis 13 Uhr geöffnet, nicht nur von 8 bis 10 Uhr beispielsweise, wie es bisher für Schüler der 1. Klassen durchaus gelten konnte. Eine Halbtagstätigkeit der Mutter ist somit möglich. Das ist aber nicht der einzige Grund, der zu den verlängerten Öffnungszeiten des neuen Grundschultyps geführt hat. Im Gesetz zur neuen Halbtagsgrundschule in Hamburg heißt es: „Um der Betreuungsfunktion, den Integrationsaufgaben (Integration ausländischer Kinder, Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und soziale Integration, der Verf.), den gestiegenen Bildungserwartungen der Eltern und der Prävention von Lernversagen durch Frühförderung gerecht werden zu können, sieht die Konzeption „... einen erheblich erweiterten Zeitrahmen vor, mit täglich gleichbleibenden, verbindlichen Anfangs- und Schlußzeiten, in denen Unterricht, Spiel und individuelle Förderung in kindgerechten Organisationsformen integriert werden“. Das Gesetz sieht also vor, den erweiterten Zeitrahmen dieses neuen Grundschultyps nicht nur für mehr Unterricht zu nutzen. Es gibt jetzt sogenannte Stunden für „freie Gestaltung“, und es gibt einen „Wahlpflichtbereich Musische Bildung“. Hierfür nun sieht das Gesetz, und das ist für uns das Bemerkenswerte, eine Kooperation der Halbtagsgrundschulen mit der Hamburger Staatlichen Jugendmusikschule vor. „Für die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Angebots bietet sich auch eine Kooperation mit der Staatlichen Jugendmusikschule an“. Damit wird das Gesetz für die Musik und die Musikpädagogik beziehungsweise Musikschulpädagogik schlicht sensationell. Ich hoffe, daß es ein bildungs- und schulpolitischer Impuls von weitreichender Bedeutung wird. Ein historischer Schritt bei der Entwicklung der deutschen kommunalen Musikschulen ist es bereits jetzt. In der neuen Halbtagsgrundschule kann es Unterricht der Musikschule geben, wenn die Grundschulen dies möchten und beantragen. Dieser Unterricht der Musikschule findet vormittags statt und ist fester Bestandteil des Stundenplans. Herausragend ist, daß diese Musikschulangebote von den Kindern gebührenfrei wahrgenommen werden. Der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg sollen zur Finanzierung dieser Angebote bis zum Jahr 1999 eine beträchtliche Zahl zusätzlicher Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Hamburger Schulbehörde möchte mit dieser Kooperation allerdings nicht nur die erweiterten Zeiträume der neuen Halbtagsgrundschule füllen. Die Musikschule soll auch die von allen als so schmerzlich groß empfundenen Lücken bei der Versorgung der Grundschulkinder mit Musikangeboten schließen helfen. Die Hamburger Schulbehörde möchte die Situation des Musikunterrichts in den Grundschulen sogar verbessern, will ihn häufiger, vielfältiger und attraktiver werden lassen. Zu den Fächern Das Gesetz empfiehlt für die zusätzlichen Stunden der Halbtagsgrundschule ausdrücklich auch „musische und künstlerische Erziehung“, vorgeschlagen werden Angebote wie „Bewegungserziehung“ sowie „Rhythmik“, „Chor“ und „Instrumentalspiel“. In den Grundschulen, die bisher zur Halbtagsgrundschule umgestaltet wurden, erteilt die Hamburger Jugendmusikschule inzwischen Unterricht in Elementarer Musikerziehung, Rhythmik, Tanz, Singen und Kinderchor. Es gibt verschiedene Instrumentalangebote wie Blockflötenspielkreis, Keyboard im Gruppenunterricht, Orffspielkreise und Percussionsgruppen, außerdem Elementares Musiktheater, Streicherklassen und ein musiktherapeutisches Angebot. Startschuß gefallen Die Kooperation der Halbtagsgrundschulen mit der Musikschule hat begonnen. Die Halbtagsgrundschule wird in Hamburg schrittweise eingeführt. In vier aufeinander folgenden Jahren wird bis zum Jahr 1999 jedes Jahr ein weiteres Viertel der Hamburger Grundschulen zur Halbtagsgrundschule. Seit August 1996 unterrichtet die Hamburger Jugendmusikschule 1.400 Kinder zusätzlich. Am 1. August ‘97 wird Musikschulunterricht mit mindestens 1.000 weiteren Grundschulkindern dazukommen. Die ersten 20 Grundschulen, die im August 1996 mit diesem Schultyp und der Kooperation mit der Jugendmusikschule begonnen haben, bitten für das ab August 1997 beginnende nächste Schuljahr überwiegend um eine Erhöhung der Zahl der Musikschulstunden. Diese Anträge sprechen eine deutliche Sprache. Für die Kooperation der Jugendmusikschule mit den Grundschulen wurden folgende Regelungen vereinbart: Die Lehrkräfte der Musikschule unterstehen auch im Vormittagsunterricht der Halbtagsgrundschulen der Dienst- und Fachaufsicht der Leitung der Musikschule; der Musikschulunterricht findet in Halbklassen statt (zirka sechs bis 13 Kinder); die Lehrkräfte der Musikschule dürfen nicht für allgemeine Vertretungsaufgaben herangezogen werden, das heißt sie unterrichten und vertreten grundsätzlich nur in den Fächern, in denen sie ausgebildet sind. Im Interesse der Musikschule und der Grundschule gilt, daß sich die Lehrkräfte der Musikschule ins Schulleben der jeweiligen Grundschule einbringen. Sie sollten bei Tagesordnungspunkten, die den Musikunterricht betreffen, an den Gesamt-, Fach-, Klassen- und Zeugniskonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. Eine generelle Verpflichtung zur Teilnahme gibt es allerdings nicht. Aufsichtspflichten (zum Beispiel Pausenaufsichten) außerhalb der Unterrichtszeit der Musikschulkraft bestehen nicht, schulische Veranstaltungen wie Projektwochen, Klassenaufführungen und Schulfeste sollen von den Musikschullehrkräften durch fachliche Beratung und Mitwirkung unterstützt werden, die Musikschullehrkräfte sollen auf die vielfältigen Möglichkeiten der musikalischen Förderung der Kinder durch die Staatliche Jugendmusikschule empfehlend hinweisen. Bei Aushandlung dieser Regelungen in der zuständigen Behörde haben wir darauf bestanden, daß von uns nur das verlangt wird, was wir gelernt haben, und das heißt beispielsweise bei GrundfachkollegInnen Unterricht mit Gruppen bis zirka zwölf Kindern, und daß wir auch weniger Aufgaben haben als die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule, da wir - schlicht gesagt - auch weniger Geld verdienen. Die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schule in Hamburg verdienen als Beamte A 13 oder A 12, die Musikschullehrkräfte als Angestellte maximal BAT IV b. Bisherige Erfahrungen der Musikschullehrkräfte die in der Halbtagsgrundschule unterrichten: Eine Musikschullehrerin berichtet: „Bisher war ich (nur) den Unterricht an Musikschulen gewöhnt, wo ich Kinder im Alter von vier bis etwa sieben Jahren unterrichte. Die Kinder kommen zu diesem Unterricht extra in die Musikschule, meistens werden sie von den Eltern gebracht, die Eltern bezahlen für den Unterricht, und mir stehen 60 Minuten zur Verfügung. Da ist ein Unterricht in der Schule, eingebunden in den Schulvormittag, schon etwas ganz anderes. Die Kinder haben sich unter Umständen schon drei oder vier Stunden auf andere Themen konzentriert, die Unterrichtseinheit ist 45 Minuten lang, beim Läuten klappen alle Ohren automatisch zu, die Motivation ist im Durchschnitt nicht so hoch wie in den Nachmittagsgruppen der... (Musikschule), da die Entscheidung für diesen Unterricht nicht so explizit und bewußt ist ..., und ich habe Kinder aus sozialen Schichten im Unterricht, die man in der ... (Musikschule) praktisch nicht antrifft.“ (Mona Hartmann-Zielke) Deutlich andere Aufgabe Natürlich sind die Grundschulkinder älter. Das verlangt inhaltlich und methodisch andere Vorgehensweisen. Aber nicht nur das. Der Musikschulunterricht ist kein Einzelereignis wie sonst am Nachmittag, er findet jetzt im Rahmen der Institution Schule statt. Die Musikschulstunde ist eine von mehreren Schulstunden, Stimmung und Leistungsfähigkeit hängen auch von den Unterrichtsstunden ab, die vorher und nachher sind. Die Kinder kommen weniger oft freiwillig, denn es herrscht Schulpflicht. Auch Wahlmöglichkeiten sind meist Wahlpflicht. Der Motivationsgrad der Schüler ist geringer, die Musikschullehrkräfte erleben mehr Disziplinprobleme als im Nachmittagsbereich, es gibt mehr schwierige Schüler, die Schüler sind sozial anders gemischt oder kommen in einigen Stadtteilen überwiegend aus sozialen Zusammenhängen, mit denen es die Musikschule traditionell meist nicht zu tun hat. Häufig diskutierte Probleme heutiger Schulkinder wie Motivations-, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme prägen hier mehr den Unterricht als den der Musikschule am Nachmittag. Fazit: Die Begegnung mit den Schülern hat oft mehr kompensatorischen und erzieherischen Charakter als den eines Fachunterrichts. Auch Musikschullehrkräfte erleben jetzt mehr als sonst die Schulwirklichkeit, die heute in Grundschulen vorzufinden ist. Kein Arbeitsfeld für die Musikschule? Aber selbstverständlich. Unsere Musikschulen sind nicht nur für „pflegeleichte Kinder“ da. Die Musikschulen sind für alle da. Den Schulkindern werden wir gut tun. Unsere bisherigen Erfahrungen sind eindeutig: Wie immer, wenn wir unsere Arbeit gut machen, sind die Kinder von unseren Angeboten und uns begeistert! Kritische Stimmen Es gibt auch kritische Stimmen zu dieser Kooperation der Halbtagsgrundschulen mit der Musikschule. Kritisch sehen müssen wir die Vergütungsfrage. Grundschullehrer erhalten A 13 oder A 12, Musikschullehrkräfte maximal BAT IV b. Lassen wir uns blauäugig als die billigeren Lehrer benutzen, wie einige Schulmusiker behaupten? Die Vergütung der Musikschullehrkräfte nach BAT ist tariflich geregelt, darauf haben wir keinen Einfluß. Eine höhere Vergütung als BAT IV b konnte nicht durchgesetzt werden. Warum soll eine Musikschullehrkraft für die Vormittagsarbeit eine Vergütung ablehnen, die sie nachmittags auch nur erhält? Immerhin, wir unterrichten maximal halbe Klassen und haben weniger Pflichten. Einige Musikschulmenschen fragen uns, ob sich die Hamburger Jugendmusikschule mit den gebührenfreien Vormittagsangeboten nicht selbst Konkurrenz macht? Wenn wir die Arbeit am Vormittag gut machen, so erwarten wir, können wir mit einer Steigerung der Nachfrage nach Hauptfachunterricht am Nachmittag rechnen. Der Verband der deutschen Schulmusiker, VDS, und Dozenten von Schulmusikabteilungen haben kritisch auf die neue Kooperation reagiert. Man hat Angst, daß die Musikschule das allgemeine Schulfach Musik verdrängt. Die Ausbilder und die zukünftigen SchulmusikerInnen fürchten den Verlust von Arbeitsplätzen. Ich meine, daß die Versorgung der Grundschulkinder mit Musik im Vordergrund zu stehen hat - und es waren schließlich die Schulmusiker, die die Grundschulen in den letzten Jahren immer mehr gemieden haben. Es waren Ausbildungsinstitutionen, die immer weniger Musiklehrer für den Grundschulbereich ausbildeten. Die Schulmusiker sollten dringend überlegen, warum das Schulfach Musik etwas ins Gerede gekommen ist und was die Verantwortlichen dagegen tun können. Früher galt die Musikschule als die kleine Schwester der Schulmusik. Kehrt sich das Verhältnis jetzt um? Droht in Hamburg wirklich der Einstieg in die Abschaffung der Schulmusik, wie manche Schulmusiker behaupten? Die Musikschule will und kann in der Halbtagsgrundschule nicht „den Schulmusiker spielen“. Schulmusik und Musikschulunterricht sind zwei verschiedene Sachen. Der Musikschulunterricht soll nicht anstelle des herkömmlichen Musikunterrichts angeboten werden, sondern zusätzlich. Unsere Losung in Hamburg heißt: Mehr Musik! Unser Ziel ist die Intensivierung der Musikbildung und Musikausbildung. Das allgemeine Schulfach Musik muß bleiben. Wir können und wollen es nicht ersetzen, und nur in der Schule können wir alle Kinder mit Musik erreichen. Davon profitieren auch die Musikschulen. Aber die Schulmusik und die Musikschule müssen kooperierend Hand in Hand gehen! Damit könnten wir in Hamburg jetzt einen wichtigen Schritt vorangekommen sein. Schlußbemerkung Wird die Halbtagsgrundschule in Hamburg in einigen Jahren dann flächendeckend vollzogen sein und die Kooperation mit der Musikschule in möglichst vielen Grundschulen zum Angebot gehören – wofür wir arbeiten – werden viel mehr Kinder als bisher zu einem aktiv-gestaltenden und praktischen Umgang mit Musik Anregung kommen. Die Musikschule wird morgens mehr jene Kinder ansprechen, die nachmittags traditionell nicht von den Eltern zur Musikschule gebracht werden, wird also breitere soziale Schichten erreichen. Beim gemeinsamen Lernen und Musizieren erhalten die Kinder wichtige Anregungen für den Umgang mit anderen Menschen. Die Musikschule hat einen festen Platz im Vormittagsunterricht der Grundschulen, was ihr nicht nur wachere Kinder, sondern auch viele organisatorische Vorteile und damit mehr Lehr- und Lernerfolg bringen wird. Dossier · Klassik Komm. und die „Aktion Musik“ Klassik Komm. +++ weitere Texte zum Thema +++

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