Keine Entschädigung: Bundesgerichtshof urteilt zu coronabedingten Einnahmeausfällen eines Berufsmusikers
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Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 („erster Lockdown“) – Verhältnismäßigkeit der angeordneten Veranstaltungsverbote/ -beschränkungen. Urteil vom 3. August 2023 – III ZR 54/22.