Im Mittelpunkt der 30. Jahrestagung, die der Arbeitskreis der Musikbildungsstätten in Deutschland vom 10. bis 12. Februar 2014 im Nordkolleg Rendsburg durchführte, stand die zukünftige Entwicklung Musikalischer und Kultureller Bildung. Dem Arbeitskreis gehören 25 Landes- und Bundesmusikakademien aus verschiedenen Bundesländern an.
Gäste der Tagung waren Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa in Schleswig-Holstein, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates und Vizepräsident des Europäischen Musikrates.
In enger Abstimmung mit Prof. Christian Höppner verabschiedete der Arbeitskreis der Musikbildungsstätten in Deutschland die folgende Stellungnahme:
1.
Musik ist keine Ware!
Wir fordern die Bereichsausnahme der Kultur aus dem Freihandelsabkommen! Die Ökonomisierung nahezu aller Lebensbereiche widerspricht der 2005 von Deutschland ratifizierten UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt.
2.
Kulturelle Vielfalt bildet die Grundlage für musikpolitisches Handeln.
Kulturelle Vielfalt umfasst das kulturelle Erbe, die zeitgenössischen künstlerischen Ausdrucksformen und die Kulturen anderer Länder in dem jeweiligen Land.
Kulturelle Vielfalt steht für die Summe kultureller Identitäten und beschreibt einen Prozess in der Entwicklung unterschiedlicher kultureller Ausdrucksformen.
Kulturelle Vielfalt setzt kulturelle Teilhabe voraus.
3.
Landes- und Bundesmusikakademien sind Zentren Musikalischer Bildung für Kita, Schule, Musikschule, Musikhochschule, Musikverbänden und Musikvereinen.
Ziel der Musikalischen Bildung ist Musikalische Vielfalt. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht Musikalische Bildung Kontinuität und Qualität. Finanzielle und strukturelle Sicherheit für Landes- und Bundesmusikakademien sind wesentliche Voraussetzungen für Kulturelle Vielfalt.
Deutscher Musikrat e.V. Arbeitskreis der Musikbildungsstätten in Deutschland
Prof. Christian Höppner Lothar R. Behounek M.A.