Hauptbild
Musikfestivals kämpfen mit hohen Kosten - «Aderlass» befürchtet
AfD erbost über Verdienstorden für Pianist Levit. Foto: Hufner
Banner Full-Size

Ex-Musikprofessor von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Autor
Publikationsdatum
Body

München - Der ehemalige Münchner Musikprofessor Hans-Jürgen von Bose ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Landgericht München I verurteilte den 66-Jährigen am Donnerstag lediglich wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky nach der Urteilsverkündung am späten Nachmittag mitteilte.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, die Schwester eines seiner Studenten an der Musikhochschule München, mit der er eine Beziehung führte, dreimal vergewaltigt zu haben. Die Fälle gehen zurück in die Jahre 2006 und 2007. Von Bose hatte die Vorwürfe der Anklage stets bestritten. Jedweder Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der rund 30 Jahre jüngeren Frau sei einvernehmlich gewesen. 

Die Kammer sei davon ausgegangen, dass es in den drei Fällen tatsächlich zu einem Sexualkontakt mit der Frau gekommen sei - und dass dieser gegen ihren Willen stattgefunden habe, erläuterte Gliwitzky zu dem Urteil. Das Gericht sei bei der Frau davon ausgegangen, «dass sie subjektiv die Wahrheit sagt». Es gehe also nicht um bewusste Falschbelastung. 

Allerdings habe man bei der Frau die Möglichkeit von «Erinnerungsverzerrungen» gesehen - zwar nicht auf der Handlungsebene, aber bei der Bewertung der Handlungen. Etwa habe es keine schlüssige Erklärung gegeben, warum sie eine Schreckschusspistole des Mannes als Bedrohung speziell gegen sich empfunden habe. 

Entscheidend für den Freispruch seien aber rechtliche Gründe gewesen. Zur Zeit der Vorfälle seien nur sexuelle Handlungen unter Gewalt, unter Drohungen oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage strafbar gewesen. Dies treffe aber in den genannten Fällen nicht zu. Die Strafbarkeit von Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person sei erst später ins Gesetz aufgenommen worden. 

Bei dem Drogenbesitz wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, dass er geständig war, dass die Taten weit zurücklagen und dass das Verfahren lange gedauert habe. Zudem habe die Menge an Kokain und anderen Drogen nur knapp die Menge überschritten, die üblicherweise vor Gericht als gering gilt. 

Der Präsident der Musikhochschule, Bernd Redmann, kommentierte das Urteil nicht, stellte aber klar: «Wir werden weiterhin beharrlich und mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass wir alle Hochschulangehörigen so stärken, dass auf Missstände, egal welcher Art, hingewiesen wird.» Weiter betonte er: «Beschwerden jedweder Art nehmen wir sehr ernst, gehen ihnen nach und klären sie mit allen zulässigen Mitteln auf. Übergriffiges Verhalten, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch tolerieren wir in keiner Weise.» 

Von Bose war nicht der erste hochrangige Professor der Hochschule, der sich wegen eines Sexualdeliktes verantworten musste. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das den früheren Hochschulpräsidenten Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. 

Von Bose hatte von 1992 bis 2007 und dann noch einmal von 2012 bis 2014 an der Hochschule für Musik und Theater München unterrichtet. Seit dem 1. Oktober 2019 ist er in den Ruhestand versetzt. 

Ort
Autor