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Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates. Foto: Hufner
Christian Höppner fordert flächendeckende Versorgung mit musiktherapeutischen Angeboten. Foto: Hufner
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Forderung: Flächendeckende Versorgung mit musiktherapeutischen Angeboten

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Gemeinsam statt einsam! Das ist das Motto der diesjährigen bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit. Ziel der Aktionswoche ist es, über psychische Krankheiten aufzuklären, Hilfs- und Therapieangebote aufzuzeigen und die Diskussion anzuregen – denn gerade psychisch Erkrankte erleben häufig soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung oder können aufgrund ihrer Erkrankung nicht in vollem Umfang am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen.

Musik kann hierbei eine wichtige Funktion einnehmen, denn Musiktherapie leistet im stationären und ambulanten Bereich nicht nur einen Beitrag zur Inklusion, sondern auch zur Bildung sozialer Kontakte, zur Krankheitsbewältigung und zur Förderung der Resilienz. Deshalb unterstützen der Deutsche Musikrat (DMR) und die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) die Aktionswoche.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Anlässlich der bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit appelliert der Deutsche Musikrat an Bund und Länder, eine qualifizierte Versorgung mit musiktherapeutischen Angeboten flächendeckend zu gewährleisten. Längst ist nachgewiesen, dass Musik und Musizieren sich positiv auf Körper, Geist und Seele auswirken. Musik hat außerdem die Kraft, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und zu verbinden. Musiktherapeuten leisten hierfür eine qualitativ wertvolle Arbeit in der Prävention, Therapie, Nachsorge und Inklusion, u.a. auch in Musikschulen. Die Voraussetzung für ein umfassendes musiktherapeutisches Angebot sind entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten an Musikhochschulen, Fachhochschulen und Universitäten - davon gibt es derzeit jedoch leider noch zu wenige.“

Eine gute ambulante Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung wäre auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig, betont Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, wird aber durch die aktuelle Heilmittelrichtlinie verhindert: „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss endlich und sehr zügig den Ausschluss von Musik- und Tanztherapie aus der Heilmittelrichtlinie zurücknehmen. Nach unseren Recherchen kann kein einziger Vertreter im G-BA eine Begründung für den seit 1983 fortgeschriebenen Ausschluss vorlegen, das ist ein gesundheitspolitischer Skandal, der auch dem Bundesgesundheitsministerium bekannt ist.“ Infrage gestellt wird dieser Ausschluss auch in einem grundlegenden wissenschaftlichen Gutachten, das kürzlich vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für den G-BA erstellt wurde. Es fordert den Gesetzgeber auch dazu auf, für eine künftige ausbildungs- und berufsrechtliche Regelung für Musiktherapeuten in Deutschland zu sorgen. Dem schließt sich die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft an.

Es gibt derzeit sechs Master-Studiengänge an Musikhochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, aber nur einen grundständigen Bachelor-Studiengang Musiktherapie bundesweit. In diesem Jahr wurde Musiktherapie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Hochschulrektorenkonferenz in die Reihe der sogenannten „Kleinen Fächer“ aufgenommen (wie früher schon Kirchenmusik, Musikpädagogik u.a.). Im Moment werden an sechs Hochschulen die „Kleinen-Fächer-Wochen“ mit musiktherapeutischen Veranstaltungen durchgeführt.

Ganz im Sinne des Mottos „Gemeinsam statt einsam“ der Aktionswoche soll das „Netzwerk Gesundheitsfördernde Kulturarbeit“ eingerichtet werden. Es soll für Menschen mit psychischen Erkrankungen den Zugang zu kulturellen Angeboten verbessern und damit Inklusion und Teilhabe fördern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

 

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