Mit zwei Thesen- und Forderungspapieren hat sich die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen – bklm zu Wort gemeldet. In der „Münsteraner Vereinbarung“, die auf die Bundeskonferenz vom vergangenen Oktober zurückgeht, betont die bklm unter anderem die „Fürsorgepflicht“ der Hochschulen für alle Lehrenden.
In der Erklärung heißt es dazu: „Wir brauchen einen ‚Wettbewerb der Fürsorge‘ um die beste Personalführung an Musikhochschulen. Dabei unterstützen wir als bklm die Hochschulen, ein konstruktives und kollegiales Arbeitsklima zu etablieren.“ Für eine „faire und verantwortungsvolle Lehre“ brauche es: „mehr (Teilzeit-) Stellen für die Hochschulen im Mittelbau“, „privatrechtliche Honorarverträge auf Augenhöhe“, eine „faire und angemessene Vergütung“ und einen „Code of Conduct“.
Die zweite Veröffentlichung zielt auf die „Rechtsnatur“ des Lehrauftrags ab. Die Situation der Lehre an Musikhochschulen sei, so die bklm, „geprägt von einem jahrzehntelangen Missbrauch der Rechtsstellung der Lehrenden.“ Weiter heißt es dort: „Obwohl die Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichtet sind die Aufgabe der Hochschullehre und des Studienangebots zu übernehmen, wurde in den letzten dreißig Jahren diese Hauptaufgabe teilweise zu mehr als der Hälfte in freie Vertragsverhältnisse ausgegliedert.
Hinzu kommt eine rechtliche Besonderheit, die es den Hochschulen erlaubt, den Schutz vor einer Scheinselbstständigkeit und somit einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung auszuhebeln: die Hochschulen vergeben den Lehrauftrag als Verwaltungsakt, was in fast allen Hochschulgesetzen als ‚öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art‘ beschrieben ist.“
Um „dem kulturellen gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrag der Musikhochschulen“ nachkommen zu können, benötigt es laut bklm folgende Maßnahmen:
„1. Überprüfung der Hochschulgesetzgebung auf Landes- und Bundesebene – Die rechtliche Sonderstellung des Lehrauftrags muss beendet werden, um einem Missbrauch vorzubeugen und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel für eine diskriminierungsfreie Kulturpolitik nachzukommen. Zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für Freie Berufe müssen gesetzt werden.
2. Honorarrichtlinien auf Bundesebene – Nur so können Kulturschaffende eine soziale Teilhabe an der Gesellschaft erlangen und die Hochschulen, als Träger des öffentlichen Rechts, kommen ihrer Fürsorgepflicht allen Lehrenden gegenüber nach. So erreichen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Kunst und Kultur und ihre Vielfalt zu fördern und die soziale Lage von Künstler*innen zu verbessern.
3. 75 % der Lehre muss mit festgestelltem Personal gedeckt werden – Somit behalten die Hochschulen die Flexibilität im Lehrangebot, ohne ihre Hauptaufgabe an ‚Leiharbeiter‘ auszulagern.“
Desweiteren hat die bklm die Auswertung einer Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten veröffentlicht. 1.081 von schätzungsweise insgesamt 5.088 Lehrbeauftragten haben an dieser nach 2012 zweiten Erhebung teilgenommen. Unter anderem wünschen sich 77 % der Befragten eine höhere Vergütung, 58 % eine bessere soziale Absicherung und 49 % die Honorierung von Vorbereitungszeit. Die vollständigen Veröffentlichungen sind nachzulesen unter: https://www.bklm.org/